Übergangslösungen Gestaltungssatzungen

Fachwerk und Photovoltaikanlagen-bisher ist das in den historischen Ortskernen von Schmallenberg und Bad Fredeburg nicht so einfach möglich. Das soll sich ändern, denn die bisher geltenden Gestaltungssatzungen werden angepasst und neu aufgelegt. Bis die „neuen“ Satzungen rechtskräftig sind, soll eine Übergangslösung gelten.

Weitere Infos zu den Übergangslösungen:

Schmallenberg

Bad Fredeburg Zone I

Bad Fredeburg Zone II

Ortsbezogene Gestaltungssatzungen

Erhalt und Schutz der besonderen baulichen und gestalterischen Qualitäten der Ortsteile müssen auch in Zukunft wichtige Aspekte der Stadtentwicklung in Schmallenberg ausmachen, so stellt es das erst Anfang des Jahres 2012 verabschiedete Stadtentwicklungskonzept Schmallenberg 2030 ausdrücklich heraus. Dazu findet eine intensive bürgerschaftliche Diskussion statt. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt ein renommiertes Planungsbüro mit der Erarbeitung von Gestaltungssatzungen für zunächst Westfeld, Oberkirchen und Nordenau beauftragt, drei gestalterisch besonders qualitätsvollen und damit schützenswerten Schmallenberger Ortsteilen.

Nach Abschluss der Analysephase wurden die daraus entwickelten Gestaltungsempfehlungen den Bürgern Ende Oktober/Anfang November 2012 in drei ortsbezogenen Versammlungen vorgestellt und mit ihnen eingehend diskutiert.

Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse wurden vom Planungsbüro ausgewertet und von der Stadtverwaltung in die weitere politische Beratung gegeben.

Nach Vorberatung der Entwürfe im Bezirksausschuss Oberkirchen/Westfeld bzw. im Technischen Ausschuss im November 2012 hat der Rat der Stadt Schmallenberg am 18.12.2012 die Gestaltungssatzungen für Westfeld und Nordenau beschlossen.

Ebenso hat der Rat am 18.12.2012 ein Mustergestaltungssatzungsentwurf für "Schützenswerte Ortsbilder" beschlossen, der auf Basis von exemplarischen Analysen der Orte Arpe, Gleidorf und Westernbödefeld erarbeitet wurde und der in Zukunft die Orientierungsleitlinie für Gestaltungssatzungen in Orten darstellen soll, die keine besonders schützenswerten Ortsbilder aufweisen wie z. B. die Golddörfer Oberkirchen und Westfeld oder touristisch besonders bedeutsame Orte wie Nordenau.

Mustergestaltungssatzung für schützenswerte Ortsbilder

Hinweis:
Für die im Rahmen der Erarbeitung der Mustersatzung exemplarisch betrachteten Orte Arpe, Gleidorf und Westernbödefeld entstehen aus der vom Rat der Stadt Schmallenberg am 18.12.2012 als "Grundlage und Richtschnur bei der Überarbeitung und Angleichung bestehender und dem erstmaligen Erlass neuer Ortsgestaltungssatzungen" beschlossenen Mustersatzung keine Rechtswirkungen.

Ortsgestaltungssatzung Grafschaft

Aufbauend auf der Schmallenberger „Mustergestaltungssatzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Bereich schützenswerter Ortsteile/Ortsbilder vom 18.12.2012“ und den auf dieser Grundlage bereits entstandenen aktuellen Ortsgestaltungssatzungen für Nordenau, Oberkirchen und Westfeld hat der Stadtrat nach einer gut einjährigen Erarbeitungsphase in seiner Sitzung am 28.04.2016 nun auch für Grafschaft eine neue Ortsgestaltungssatzung verabschiedet. Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses respektive des Satzungstextes ist diese neue Ortsgestaltungssatzung Grafschaft (2016) am 28.05.2016 in Kraft getreten. Bei Bedarf nähere Erläuterungen und Veranschaulichungen zu den einzelnen Satzungsbestimmungen liefert die zur oben genannten Mustergestaltungssatzung erarbeitete Gestaltungsfibel für schützenswerte Ortsbilder. Neben diesen aktuellen Unterlagen wird nachfolgend zum Vergleich auch nochmal die bisher gültige, nun aufgehobene Ortsgestaltungssatzung Grafschaft vom 10.01.1992 bereitgestellt.

Gestaltungssatzungen "Historischer Stadtkern Schmallenberg" und "Historischer Ortskern Bad Fredeburg"

Historischer Stadtkern Schmallenberg

 

Historischer Ortskern Bad Fredeburg

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Herr Heiner Beste

heiner.beste@​schmallenberg.de (02972) 980-303Adresse | Öffnungszeiten |

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