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Die elektronische Rechnung und der elektronische Rechnungsempfang

Auf dieser Seite finden Sie die Details zur elektronischen Rechnungsstellung bei der Stadt Schmallenberg.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Im Gegensatz zu Papier- oder PDF-Rechnungen können ihre Daten elektronisch übermittelt, empfangen und automatisch weiterverarbeitet werden. Dadurch wird ein durchgehend digitaler Prozess von der Rechnungserstellung bis zur Bezahlung ermöglicht.

Quelle: E-Rechnung Bund

Der Prozess einer E-Rechnung beginnt mit der Erstellung der Rechnung in einer speziellen Software oder einem ERP-System. Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

Anschließend wird die E-Rechnung über sichere Übertragungswege, beispielsweise per E-Mail oder über spezielle E-Rechnungsportale, an den Empfänger versendet. Nach dem Empfang kann die Rechnung automatisch in das System des Empfängers eingelesen und weiterverarbeitet werden. Dadurch werden manuelle Arbeitsschritte reduziert und die Rechnungsbearbeitung effizienter gestaltet.

Für die Erstellung einer E-Rechnung müssen bestimmte Format- und Rechtsvorgaben eingehalten werden. E-Rechnungen sollten im Format XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen.

Die XRechnung basiert auf einem strukturierten XML-Datensatz, der elektronisch ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglicht. Die Darstellung als lesbares Dokument erfolgt dabei erst beim Rechnungsempfänger.

Reine Bilddateien oder PDF-Dokumente gelten nicht als E-Rechnung. .

Alternativ kann das ZUGFeRD-Format genutzt werden, das entweder als strukturierte XML-Datei oder als PDF-Dokument mit eingebetteter XML-Datei vorliegt.

Unabhängig vom gewählten Format ist sicherzustellen, dass die E-Rechnung alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Elektronische Rechnungen im Sinne der E-Rechnungsverordnung NRW können bei der Stadt Schmallenberg ab dem 01.01.2027 ausschließlich über das E-Rechnungsportal NRW eingereicht werden.

Hierbei ist grundsätzlich der Datenaustauschstandard XRechnung in der aktuellen Version zu verwenden. Eine ZUGFeRD Rechnung kann ebenfalls über das Portal angenommen werden, sofern sie der aktuellsten Version entspricht.

Fragen zu den vom Landes-E-Rechnungsportal akzeptierten Rechnungsformaten können mit dem Portalbetreiber geklärt werden.

Die Stadt Schmallenberg empfiehlt sich am Landes-E-Rechnungsportal anzumelden, da dadurch der Rechnungssender den ordnungsgemäßen Empfang der Rechnung durch das Portal nachvollziehen kann.

Die E-Rechnung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie aber einen Dienstleister mit der Übermittlung von Rechnungen beauftragen, können unter Umständen Kosten für diesen Dienstleister anfallen.

Weiterführende Informationen zu dem E-Rechnungs-Portal NRW finden sich unter:

E-Rechnung in NRW | Vergabe.NRW

Die E-Mail-Adresse des Portals für die Einreichung von E-Rechnungen per E-Mail lautet eingang@erechnung.nrw.

Das Weberfassungsmodul des Portals für die Einreichung von E-Rechnungen kann über E-Rechnung Weberfassung NRW | Login aufgerufen werden.

Wir bitten alle Lieferanten der Stadt Schmallenberg, uns ab dem 01.01.2027 nur noch elektronische Rechnungen zu senden und dies über das zentrale E-Rechnungsportal NRW zu tun.

Hierzu rufen Sie zunächst den Link des E-Rechnungs-Portals NRW auf. Nach der Registrierung und Anmeldung können Sie über die Benutzerverwaltung den für Sie optimalen Übertragungskanal für Ihre E-Rechnungen auswählen. Achten Sie darauf, stets die Leitweg-ID anzugeben, die Sie von uns als Auftraggeber erhalten haben.

Die eingereichte Rechnung wird vom E-Rechnungs-Portal NRW automatisch auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die elektronische Rechnung anhand der zugeordneten Leitweg-ID an die Stadt Schmallenberg als zuständigen Rechnungsempfänger bereitgestellt. Als zugestellt gilt die Rechnung bereits mit ihrem Eingang beim E-Rechnungs-Portal NRW.

Für rechnungsbegründende Anlagen sind verschiedene Dateiformate zulässig. Hierzu zählen PDF-Dokumente, Bilddateien im Format PNG, JPG oder JPEG, Textdateien im CSV-Format, Excel-Tabellendokumente (XLSX), OpenDocument-Tabellendokumente (ODS) sowie XML-Dateien bei Verwendung der entsprechenden Extension.

Wenn Sie Ihre Rechnung manuell über das E-Rechnungs-Portal erstellen, können Sie bis zu 200 rechnungsbegründende Anlagen anhängen. Die Gesamtgröße aller Anlagen darf dabei 15 MB nicht überschreiten.

ACHTUNG:

Die Einreichung von Zahlungserinnerungen ist über das Landes-E-Rechnungsportal nicht vorgesehen.

Diese können als PDF an rechnungen@schmallenberg.de oder in Papierform an Stadt Schmallenberg, Finanzabteilung, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg gesendet werden.

Pflichtfelder gemäß § 4 E-Rechnungsverordnung

Information

Feldbezeichnung

Erläuterungen

Lieferantenummer (des Rechnungsempfängers)

BT-29

Geschäftspartner-/Kreditorennummer

Name des Rechnungsempfängers

BT-56

Fachamt/Fachbereich (Organisationskennzeichen)

Bestellnummer

BT-13

Bestellscheinnummer (sofern vorhanden)

Projektreferenz Rechnungsempfänger

BT-11

Mittelbindungsnummer/ Auftragsnummer

(sofern vorhanden)

Des Weiteren gibt es folgende Pflichtfelder:

Information

Feldbezeichnung

Erläuterungen

Leitweg-ID des Rechnungsempfängers

BT-10

05958004004-31001-70

Bankverbindung des Nutzers

Bei Überweisung:

BG-17 [BT-84 bis BT-86]

Bei Lastschrift

BG-19 [BT-89 bis BT-91]

 

Zahlungsbedingungen

BT-20 und/oder BT-9

 

E-Mail-Adresse des Nutzers

BT-43

 

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument


Wie lautet die Leitweg-ID der Stadt Schmallenberg?

Unsere Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) lautet: 05958004004-31001-70


Haushaltsplan 2026

Der Rat der Stadt Schmallenberg hat am 18.12.2025 den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen. Der Ergebnisplan 2026 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 6,2 Mio. €. Durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kann der Ergebnisplan ausgeglichen werden. Da sich in der weiteren Planung für 2027 – 2029 ebenfalls hohe Fehlbeträge abzeichnen, hat der Rat die Erarbeitung eines Haushaltsstrukturkonzeptes beschlossen, das im Laufe des Jahres 2026 beraten werden soll. Investitionen sind in Höhe von 24,1 Mio. € geplant. Investitionsschwerpunkte sind die Bereiche Digitalisierung und Bildung sowie Modernisierung und Sanierung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Wasserversorgung. Die einzelnen Maßnahmen können der Investitionsübersicht im Haushaltsplan entnommen werden.

Die Steuersätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer wurden unverändert zum Vorjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A:   130 v.H.

Grundsteuer B:   530 v.H.

Gewerbesteuer:  420 v.H.