Zum Hauptinhalt springen

Werbeanlagen

Werbeanlagen nehmen im Baurecht eine besondere Stellung ein. Einerseits ist das Recht zur Werbung Ausfluss der Gewerbefreiheit, andererseits sind Werbeanlagen in ganz besonderem Maße dazu geeignet, unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des Ortsbildes heftigen Widerstand hervorzurufen. Um diesen Konflikt zwischen dem zwangsläufig auffälligen Charakter und der wirtschaftlichen Effektivität aufzulösen, beinhalten die meisten Landesbauordnungen und Gestaltungssatzungen besondere Anforderungen an Anlagen der Außenwerbung.

Für den Historischen Stadtkern Schmallenberg sowie für den Historischen Ortskern Bad Fredeburg wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die neben den Vorschriften der BauO NRW zusätzliche Anforderungen an Werbeanlagen stellt.

Alle amtlichen Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

Bauportal NRW

  • Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen
  • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit Einzeichnung des Standortes der geplanten Werbeanlage
  • Zeichnung und die Beschreibung der Werbeanlage
  • Farbiges Foto oder farbige Fotomontage
  • Angaben über die veranschlagten Herstellungskosten

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018