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Bauplätze, Immobilien & Wohnungen

Städtische Baugrundstücke

Baugebiet „Am Taasberg“, Stadtteil Lenne

Beschreibung:

Die Stadt Schmallenberg verkauft Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet „Am Taasberg“ im Stadtteil Lenne. Das Neubaugebiet schließt sich im Westen oberhalb an die vorhandene Wohnbebauung entlang des Kehlscheidweges an. Während es im Süden und Osten von Waldflächen umgeben ist, befindet sich nach Norden ein offener Talraum mit Blick auf den Ort.

Folgende Bauplätze stehen noch zum Verkauf:

Gemarkung Lenne, Flur 31

Flurstück/Bauplatz

Größe

284/285

630 m²

282/283

639 m²

316/281

749 m²

 

Planununterlagen zur Ansicht:

Lageplan – Bebauungsplan – Planzeichenerläuterung – Gestaltungssatzung

Konditionen:

Die Bauplätze werden zum Preis von 40,00 €/m² (einschließlich Erschließungsbeitrag, zuzüglich Anschlusskosten/-beiträgen) verkauft. Über die Vergabe entscheidet die Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg. Vertragsnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.

Baugebiet "Zum Parmberg", Stadtteil Dorlar

Beschreibung:

Die Stadt Schmallenberg verkauft Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet „Zum Parmberg“ im Stadtteil Dorlar. Das Neubaugebiet ist in der Nähe des Ortskerns gelegen und schließt südlich und westlich an die bereits vorhandene Wohnbebauung des Stadtteiles an. Die Grundstücke befinden sich in flach bis mäßig geneigter Lage. Nördlich und östlich ist das Baugebiet durch eine Grünlandfläche begrenzt.

Folgende Bauplätze stehen noch zum Verkauf:

Gemarkung Dorlar, Flur 14, Flurstück Nrn. 99 und 102

Bauplatz

Nr.

Größe

ca.

1

518 m²

3

659 m²

9

863 m²

12

518 m²

14

628 m²

17

579 m²

25

518 m²

26

515 m²

 


Planunterlagen zur Ansicht:

Lageplan – Bebauungsplan – Planzeichenerläuterung – Gestaltungssatzung

Konditionen:

Die Bauplätze werden zum Preis von 70,00 €/m² voll erschlossen veräußert. Über die Vergabe entscheidet die Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg. Vertragsnebenkosten und Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.

Baugebiet „Über der  Dorfstraße“, Stadtteil Westfeld

Beschreibung:

Die Stadt Schmallenberg verkauft Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet „Über der Dorfstraße“ im Stadtteil Westfeld. Das Neubaugebiet ist in der Nähe des Ortskerns gelegen und schließt süd-westlich an die bereits vorhandene Wohnbebauung des Stadtteiles an. Die Grundstücke befinden sich in mäßig geneigter Lage. Süd-östlich ist das Baugebiet durch Grünlandflächen begrenzt.

Folgende Bauplätze stehen noch zum Verkauf:

Gemarkung Oberkirchen, Flur 46, Flurstück Nrn. 549 und 361

Bauplatz Nr.

Größe ca.

2

511 m²

3

563 m²

4

622 m²

6

643 m²

11

634 m²

12

646 m²

14

600 m²

 

Planunterlagen zur Ansicht:

Lageplan – Aufteilungsvorschlag mit  Bauplatznummerierung – Bebauungsplan mit Planzeichenerläuterung – Gestaltungssatzung

Konditionen:

Die Bauplätze werden zum Preis von 70,00 €/m² voll erschlossen veräußert. Über die Vergabe entscheidet die Stadtvertretung der Stadt Schmallenberg. Vertragsnebenkosten und Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen. Die Wasserversorgung wird in Westfeld über den Wasserbeschaffungsverband Westfeld sichergestellt, der in eigener Zuständigkeit einen Wasseranschlussbeitrag erheben kann.

Bauplatzbewerbungen

Bauplatzbewerbungen sind schriftlich (mit der Finanzierungszusage einer Bank) an das Amt für Stadtentwicklung zu richten. Für weitere Auskünfte und Informationen steht die zuständige Kontaktperson gerne zur Verfügung.

Um das Bewerbungsformuar für einen Bauplatz als pdf-Dokument im Bürger-Service-Portal zu öffnen, klicken Sie bitte hier.

Gewerbeflächen

Zu veräußernde Gewerbeflächen der Stadt Schmallenberg finden Sie auf der Internetseite von Schmallenberg Unternehmen Zukunft e. V. unter Immobilienbörse.


Bauleitplanung

Allgemeine Informationen

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, wie z. B. der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen.

Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (FNP oder FPlan) und den Bebauungsplan (BPlan) gleich. Der Flächennutzungsplan muss jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden.

Der Flächennutzungsplan (FNP) regelt für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzungen. Er zeigt in den verschiedenen Stadtteilen die Nutzungen und Planungen auf, wie z. B. Flächen zum Wohnen, Gewerbebereiche, Flächen für die Landwirtschaft, für Erholungszwecke oder den Naturschutz. Da nur die Grundzüge der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Gemeindegebiet dargestellt werden, wird der FNP auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan ist die planungsrechtliche Grundlage für den daraus zu entwickelnden Bebauungsplan.

Für den Bürger leitet sich aus dem FNP kein Baurecht ab, aber behördenintern gilt er als verbindlicher Leitplan. Bei der Aufstellung sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung (Regionalplan Arnsberg) und der Landesplanung (Landesentwicklungsplan NRW) zu beachten.

Die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes und seiner Änderungen werden in der Begründung dargelegt sowie die Darstellungen des Planes erläutert. Ein weiterer Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht, in dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planungen beschrieben, bewertet und geplante Vermeidungs-, Verringerungs- oder Ausgleichmaßnahmen genannt werden. Nach Abschluss des Planverfahrens werden in einer zusammenfassenden Erklärung die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erläutert, und erklärt, wie diese berücksichtigt wurden.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schmallenberg vom 31.07.2001 (Rechtskraft) als pdf zum Download (7MB) - ohne zwischenzeitlich wirksam gewordene Änderungen

Der Erläuterungsbericht zum wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schmallenberg vom 31.07.2001 (Rechtskraft) als pdf zum Download (21 MB) - ohne zwischenzeitlich wirksam gewordene Änderungen

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und in ihm wird die noch unverbindliche Darstellung des FNP konkretisiert, es werden verbindliche Festsetzungen getroffen. Diese Festsetzungen enthalten u. a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen und Aussagen über öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan wird deshalb als verbindliche Bauleitplanung bezeichnet, und anders als der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung), als Satzung beschlossen.

Während der Flächennutzungsplan das übergeordnete Konzept für das gesamte Gemeindegebiet darstellt, ist ein Bebauungsplan nur dann aufzustellen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es besteht also kein rechtlicher Zwang für das gesamte Gemeindegebiet Bebauungspläne aufzustellen. Ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht daher nicht.

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:

  • den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen,
  • der Begründung mit den Zielen und wesentlichen Auswirkungen des Planes,
  • dem Umweltbericht, als gesonderter Bestandteil der Begründung,
  • der zusammenfassenden Erklärung, die darlegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.

Das Baugesetzbuch schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor. Diese erfolgt in Schmallenberg in der Westfalenpost sowie auf der städtischen Homepage.

Die Gemeinde kann zur Sicherung gestalterischer Qualitäten Vorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen erlassen. Diese gestalterischen Vorschriften können als eigenständige Gestaltungssatzung oder durch Integration in einen Bebauungsplan getroffen werden. Mittels einer Gestaltungssatzung werden die Gestaltung von Gebäuden, Grundstücken und Werbeanlagen geregelt. Sie gibt den gestalterischen Rahmen vor, in den sich Neubauten einzufügen haben und macht präzise Vorgaben für die Gestaltung baulicher Anlagen um ein harmonisches städtebauliches Gesamtbild zu erhalten.

Im Stadtgebiet Schmallenberg gibt es für viele Orte eigenständige Gestaltungssatzungen. Bauvorhaben in Ortsteile ohne eine Gestaltungssatzung sollten sich nach der städtischen Mustergestaltungssatzung richten.

Einer Gemeinde stehen drei verschiedene Innenbereichsatzungen zur Verfügung. Zum einen die Klarstellungssatzung, sie dient der Festlegung der Grenzen zwischen dem beplanten Innenbereich und dem Außenbereich.

Mit einer Entwicklungssatzung kann die Gemeinde bebaute Flächen im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn der Flächennutzungsplan der Stadt diese Flächen als Wohnbauflächen darstellt. Voraussetzung für eine solche Satzung ist also eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan und das Vorhandensein eines gewissen tatsächlichen Bebauungszusammenhanges.

Mit einer Ergänzungs- bzw. Erweiterungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in einem Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, wenn die Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt sind. Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs an geeigneten Stellen um einzelne Grundstücke kleinräumig zu erweitern und dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden.

Im Außenbereich sind nur wenige privilegierte Vorhaben, wie beispielsweise land- oder forstwirtschaftliche Betriebe oder Versorgungsanlagen für Strom oder Wasser, zulässig.

In einer Außenbereichssatzung kann die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regeln, dass bestimmte öffentliche Belange (Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Entstehung und Verfestigung, nicht aber Erweiterung einer Splittersiedlung) einem Bauvorhaben oder anderem Vorhaben nicht entgegenstehen. Andere öffentliche Belange, wie z. B. solche des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder der Wasserwirtschaft können je nach den Umständen des Einzelfalls dazu führen, dass das Vorhaben trotz einer derartigen Satzung unzulässig ist. Mit einer Außenbereichssatzung hat die Gemeinde die Möglichkeit, neben Wohnnutzungen kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe erleichtert zuzulassen. Voraussetzung für eine solche Satzung ist, dass es sich um einen bebauten Bereich im Außenbereich handelt, der ein Ortsteil von nicht überwiegend landwirtschaftlicher Prägung ist und in dem die Wohnbebauung schon mit einigem Gewicht vertreten ist.

Bauleitpläne im Verfahren

44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg – Bereich „Almhütte Schanze“, Ortsteil Schanze – Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Wald“ in „(Sonstiges) Sondergebiet – Besondere Zweckbestimmung: Freizeit, Erholung, Gastronomie und Wohnmobile“ und „Fläche für Sport- und Spielanlagen“

Bebauungsplan Nr. 174 „Almhütte Schanze“,Ortsteil Schanze

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg - Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar

Bebauungsplan Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg – 5. Änderung

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

- Offenlage bzw. Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld

Städtische Bauleitplanung

42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Rücknahme von Wohnbauflächen – Zusammenfassende Änderung von „Wohnbaufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ und/oder „Wald“ für insgesamt 17 Teilflächen in den Ortsteilen Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Bracht, Fleckenberg, Gleidorf, Holthausen, Nordenau, Schmallenberg, Sögtrop, Westfeld, Westernbödefeld und Winkhausen

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Rechtskräftige Bauleitpläne

Hinweis:

Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet stehen auf der folgenden Internetseite für Sie bereit.
Die Daten auf der Webseite dienen lediglich informativen Zwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin des jeweiligen Fachamtes (Amt für Stadtentwicklung, Bauordnungsamt).


Förderungen und Zuschüsse zum Erhalt von Baukultur

Der Erhalt und Schutz der besonderen baulichen und gestalterischen Qualitäten in ihren Orten ist der Stadt Schmallenberg seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Stadtentwicklung. Der Erhalt von historischer und ortstypischer Baukultur ist somit als eine zentrale Zielsetzung in das Stadtentwicklungskonzept Schmallenberg 2030 eingegangen. Der Erlass von Gestaltungssatzungen zum Schutz der Ortsbilder, Bauberatungen und finanzielle Förderungen in Form von Zuschüssen sind wichtige Bausteine bzw. Instrumente, um dieses zu erreichen. Ergänzend zu Mitteln von Bund und Land stellt die Stadt Schmallenberg auch eigene Haushaltsmittel zur Verfügung, um Eigentümer und Bauherren wirksam unterstützen zu können.

Die Gewährung von Zuschüssen zu Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage folgender Förderprogramme und -richtlinien: 

Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern in folgenden Entwicklungsbereichen: 

Kernort Schmallenberg  

Förderrichtlinie und Entwicklungsbereich 
Zuwendungsantrag 
Verwendungsnachweis

Kernort Bad Fredeburg 
sowie die besonders schützenswerten Orte
Altenilpe, Berghausen, Bödefeld, Dorlar, Fleckenberg, Grafschaft, Holthausen, Jagdhaus, Kirchrarbach, Latrop, Lenne, Niedersorpe, Nordenau, Oberhenneborn, Oberkirchen, Oberrarbach, Sellinghausen, Westfeld und Winkhausen

Förderrichtlinie und Entwicklungsbereiche  
Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von ortsbildprägender oder kulturhistorisch erhaltenswerter Bausubstanz in den sonstigen Orten im Stadtgebiet.   

Fördergrundsätze   
Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis

Förderung von Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die zum Erhalt und zur Pflege von denkmalgeschützten Gebäuden beitragen.    

Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von erhaltenswerten ortsbild- oder landschaftsprägenden Objekten in ländlichen Orten (insbesondere landwirtschaftliche Gebäude) durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/foerderportal/kommunen-kreise-oeffentliche-einrichtungen/staedtebaufoerderung    

Zuwendungsanträge zur Stadterneuerung, Dorferneuerung und  Denkmalförderung sind mit Kostenvoranschlägen (je Maßnahme mind. 2 Vergleichsangebote), Fotos vom Gebäude und ggf. Planunterlagen bei der Stadt Schmallenberg einzureichen. 

Unbedingt zu beachten ist, dass mit einer Maßnahme bzw. Bauausführung erst dann begonnen werden darf, wenn über einen Zuwendungsantrag entschieden bzw. ein Zuschuss bewilligt worden ist. Ein vorzeitiger Baubeginn wirkt sich förderschädlich aus.   

Für weitere Auskünfte bzw. Bauberatungen stehen die Mitarbeiter im Amt für Stadtentwicklung und Bauordnungsamt gerne zur Verfügung. Regelmäßig wird eine Bürgerberatung zu Bau- und Gestaltungsfragen unter Beteiligung eines auswärtigen Architekten angeboten, die Eigentümer und Bauherren kostenlos in Anspruch nehmen können. Termine dazu werden in der Presse rechtzeitig bekanntgegeben. 


Förderung von Schützen- und Mehrzweckhallen

Zahlreiche Vereine und Gemeinschaften prägen das dörfliche Leben in den Schmallenberger Ortschaften. Für das Zusammenleben und Miteinander der Generationen sowie für kulturelle Veranstaltungen aller Art werden viele vereinseigene Dorfgemeinschaftseinrichtungen im Stadtgebiet mit ehrenamtlichem Engagement gepflegt und unterhalten. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Schmallenberg 2030 (ISEK) enthält die Zielsetzungen, Treffpunkte und Begegnungsstätten zu erhalten bzw. auszubauen und das bürgerschaftliche Engagement sowie ein lebendiges Gemeinschafts- und Vereinsleben zu unterstützen.

Nach Maßgabe der Förderrichtlinien vom 28.11.2019 unterstützt die Stadt Schmallenberg ehrenamtliche Eigenleistungen und Maßnahmen, die dem Erhalt solcher Einrichtungen dienen.

Förderrichtlinie
Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis


Gestaltungs- und städtebauliche Satzungen

Erhalt und Schutz der besonderen baulichen und gestalterischen Qualitäten der Ortsteile müssen auch in Zukunft wichtige Aspekte der Stadtentwicklung in Schmallenberg ausmachen, so stellt es das erst Anfang des Jahres 2012 verabschiedete Stadtentwicklungskonzept Schmallenberg 2030 ausdrücklich heraus. Dazu findet eine intensive bürgerschaftliche Diskussion statt. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt ein renommiertes Planungsbüro mit der Erarbeitung von Gestaltungssatzungen für zunächst Westfeld, Oberkirchen und Nordenau beauftragt, drei gestalterisch besonders qualitätsvollen und damit schützenswerten Schmallenberger Ortsteilen.

Nach Abschluss der Analysephase wurden die daraus entwickelten Gestaltungsempfehlungen den Bürgern Ende Oktober/Anfang November 2012 in drei ortsbezogenen Versammlungen vorgestellt und mit ihnen eingehend diskutiert.

Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse wurden vom Planungsbüro ausgewertet und von der Stadtverwaltung in die weitere politische Beratung gegeben.

Nach Vorberatung der Entwürfe im Bezirksausschuss Oberkirchen/Westfeld bzw. im Technischen Ausschuss im November 2012 hat der Rat der Stadt Schmallenberg am 18.12.2012 die Gestaltungssatzungen für Westfeld und Nordenau beschlossen.

Ebenso hat der Rat am 18.12.2012 ein Mustergestaltungssatzungsentwurf für "Schützenswerte Ortsbilder" beschlossen, der auf Basis von exemplarischen Analysen der Orte Arpe, Gleidorf und Westernbödefeld erarbeitet wurde und der in Zukunft die Orientierungsleitlinie für Gestaltungssatzungen in Orten darstellen soll, die keine besonders schützenswerten Ortsbilder aufweisen wie z. B. die Golddörfer Oberkirchen und Westfeld oder touristisch besonders bedeutsame Orte wie Nordenau.

Fachwerk und Photovoltaikanlagen-bisher ist das in den historischen Ortskernen von Schmallenberg und Bad Fredeburg nicht so einfach möglich. Das soll sich ändern, denn die bisher geltenden Gestaltungssatzungen werden angepasst und neu aufgelegt. Bis die „neuen“ Satzungen rechtskräftig sind, soll eine Übergangslösung gelten.

Weitere Infos zu den Übergangslösungen:

Schmallenberg

Bad Fredeburg Zone I

Bad Fredeburg Zone II

Hinweis:
Für die im Rahmen der Erarbeitung der Mustersatzung exemplarisch betrachteten Orte Arpe, Gleidorf und Westernbödefeld entstehen aus der vom Rat der Stadt Schmallenberg am 18.12.2012 als "Grundlage und Richtschnur bei der Überarbeitung und Angleichung bestehender und dem erstmaligen Erlass neuer Ortsgestaltungssatzungen" beschlossenen Mustersatzung keine Rechtswirkungen.

Aufbauend auf der Schmallenberger „Mustergestaltungssatzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Bereich schützenswerter Ortsteile/Ortsbilder vom 18.12.2012“ und den auf dieser Grundlage bereits entstandenen aktuellen Ortsgestaltungssatzungen für Nordenau, Oberkirchen und Westfeld hat der Stadtrat nach einer gut einjährigen Erarbeitungsphase in seiner Sitzung am 28.04.2016 nun auch für Grafschaft eine neue Ortsgestaltungssatzung verabschiedet. Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses respektive des Satzungstextes ist diese neue Ortsgestaltungssatzung Grafschaft (2016) am 28.05.2016 in Kraft getreten. Bei Bedarf nähere Erläuterungen und Veranschaulichungen zu den einzelnen Satzungsbestimmungen liefert die zur oben genannten Mustergestaltungssatzung erarbeitete Gestaltungsfibel für schützenswerte Ortsbilder. Neben diesen aktuellen Unterlagen wird nachfolgend zum Vergleich auch nochmal die bisher gültige, nun aufgehobene Ortsgestaltungssatzung Grafschaft vom 10.01.1992 bereitgestellt.

Historischer Stadtkern Schmallenberg

Historischer Ortskern Bad Fredeburg


Stadtentwicklung

Bürgerbeteiligung in Sachen Stadtentwicklung ist gefragt

Die Kernstadt von Schmallenberg und Bad Fredeburg sind lebenswerte Orte, die viel zu bieten haben: Gute Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten, Einkaufen vor Ort, Schulen, historische Gebäude, Freizeiteinrichtungen, touristische und kulturelle Angebote. Auf der anderen Seite könnten sie ihr Potenzial noch besser ausschöpfen. An dieser Stelle sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt, denn sie sind es, die einen Ort ausmachen, entwickeln und mit Leben füllen. Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK sollen die Kernstadt Schmallenberg und Bad Fredeburg in den nächsten Jahren weiter umgestaltet und belebt werden.


Hier die Ergebnisse:

2. Ideenforum ISEK Schmallenberg

Am 31. Mai 2022 fand in Schmallenberg eine 2. Bürgerbeteiligung zum „ISEK Kernstadt Schmallenberg“ statt. Dort wurden die Fragestellungen „Wie soll Schmallenberg in Zukunft aussehen?“, „Was wurde aus Ihren Vorschlägen des 1. Ideenforums?“, „Was soll schnell angegangen werden?“ und „Was ist Ihnen besonders wichtig?“ erörtert und die drei Themenbereiche „Nutzungskonzept“, „Freiraumkonzept“ und „Mobilitätskonzept“ mit ihren Maßnahmenvorschlägen vorgestellt. Die Ergebnisse der Beteiligung finden Sie hier:

Protokoll zur Infoveranstaltung „ISEK Bad Fredeburg“ am 2. März 2022

Protokoll zur 2. Infoveranstaltung "ISEK Bad Fredeburg" am 20. Juni 2022 die zugehörigen Pläne

Protokoll zur Infoveranstaltung „ISEK Kernstadt Schmallenberg“ am 3. März 2022 

Protokoll zur 2. Infoveranstaltung „ISEK Kernstadt Schmallenberg“ am 31. Mai 2022  die dazugehörigen Pläne 

Inzwischen liegen das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Kernstadt Schmallenberg und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Bad Fredeburg in ihren Entwurfsfassungen vor. Zurzeit werden noch Änderungen von Seiten der Bezirksregierung und dem Ministerium eingearbeitet, so dass die Endfassungen in Kürze in den entsprechenden Ausschüssen vorgestellt und beschlossen werden können.

Zusätzlich hat die Stadt Schmallenberg zwei Projekt-Webseiten erstellen lassen. Über die Seite www.isek-schmallenberg.de und www.isek-badfredeburg.de können Sie die eingegangenen Anregungen anschauen.

Wie sieht Schmallenberg in zwanzig Jahren aus? Wo werden neue Wohnbau- und Gewerbeflächen entwickelt? Was passiert mit den historischen Gebäuden? Wo kann man in Zukunft einkaufen? Wo gehen Schmallenberger Kinder zur Schule? Wie stellt sich Schmallenberg auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung ein? Wie entwickeln sich die zahlreichen Dörfer? Wie reagiert Schmallenberg auf den Klimawandel?

Diese und weitere Fragen beantwortet das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) "Schmallenberg 2030", das von der Stadt gemeinsam mit dem Planungsbüro Pesch und Partner aus Herdecke erarbeitet wurde. Es zeigt, wie sich die Stadt in den nächsten fünfzehn bis zwanzig Jahren städtebaulich entwickeln soll und wie sich Schmallenberg auch in Zukunft erfolgreich und selbstbewusst nach innen und außen präsentieren wird.

Auf Vieles kann Schmallenberg schon heute stolz sein. Auf diesen "Stärken" baut das Stadtentwicklungskonzept auf und will gleichzeitig die verbleibenden "Schwächen" beheben. Dabei nutzt es Prognosen und vorhandene Analysen, Konzepte und Planungen, aber auch die Wünsche und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger.

Das Stadtentwicklungskonzept wurde daher in engem Kontakt mit vielen Beteiligten erarbeitet. So haben in einer Zukunftskonferenz im Oktober 2010 über 160 Bürgerinnen und Bürger in lebhaften Diskussionen "Visionen, Wünsche und Projekte" entwickelt. In "Runden Tischen" im Januar und Februar 2011 äußerten Experten zu den Themen "Dorfentwicklung", "Leben in Schmallenberg", "Wirtschaftliche Entwicklung" sowie "Klimaschutz und Klimaanpassung" ihre Erwartungen und Vorstellungen. In drei "Planungswerkstätten" im April 2011 setzten sich die Bürgerinnen und Bürger konkret mit der Zukunft ihrer Ortsteile auseinander. Viele der Anregungen flossen in das Stadtentwicklungskonzept ein.

Aus den zahlreichen Gesprächen und Diskussionen kristallisierten sich fünf Leitziele der Stadtentwicklung heraus, mit denen sich Schmallenberg als einzigartig und unverwechselbar profilieren wird:

- "Schmallenberg - dörfliches Leben und städtische Vielfalt"
- "Schmallenberg - Tradition und Weltoffenheit"
- "Schmallenberg - Ruhe und Aktivität"
- "Schmallenberg - Arbeit und Urlaub"
- "Schmallenberg - Schönheit und Nachhaltigkeit"

Damit zeigt sich das Anliegen der Stadtentwicklung, einerseits Attribute wie ländlich, ruhig und traditionell wieder selbstbewusst positiv zu besetzen, andererseits diese Attribute um ihre jeweiligen Gegenpole zu ergänzen und deutlich zu machen, dass sich Schmallenberg der Zukunft öffnet.

Dabei sind es ganz bewusst nicht die spektakulären Projekte, die Schmallenberg fit für die Zukunft machen sollen, sondern viele kleine Maßnahmen, mit denen die Attraktivität und Schönheit Schmallenbergs erhalten und ausgebaut wird.

Neben den REGIONALE-Projekten wie das Südwestfälische Musikbildungszentrum in Bad Fredeburg oder die LenneSchiene im Kernort Schmallenberg zählen dazu etwa eine verbesserte Verkehrsanbindung an die A 46, die Weiterentwicklung des Fuß- und Radwegenetzes, der Schutz der Ortsbilder auch in den kleineren Ortsteilen, die Modernisierung und Instandsetzung historischer Bausubstanz mit einer kommunalen Initiative "Jung kauft Alt" oder die Fortführung der Dorferneuerungsmaßnahmen mit eigenständigen Dorfentwicklungskonzepten - und nicht zuletzt eine klare Aufgabenverteilung der 83 Ortschaften.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept nennt dabei für die Handlungsfelder "Stadtentwicklung-Dorfentwicklung", "Zusammenleben in Schmallenberg", "Wirtschaftliche Entwicklung", "Landschaft und Klima" sowie "Image und Vermarktung" alle erforderlichen Maßnahmen, die der Stärkung und der Entwicklung der Gesamtstadt dienen.

Träger der im Handlungsprogramm aufgeführten Maßnahmen sind neben der Stadt auch der Bund, das Land oder Private. 

Das vom Rat der Stadt Schmallenberg in der Sitzung vom 14. Februar 2012 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept dient der Stadt als Art Selbstbindungsplan, um so auch als Basis für die Akquirierung von Städtebaufördermitteln dienen zu können. Gemeinsam mit dem Stadtentwicklungskonzept wurde die Festlegung von vier Stadtentwicklungsgebieten bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereichen beschlossen: die "Innenstadt Schmallenberg", die "Nördliche Innenstadt Schmallenberg", der "Kurpark Schmallenberg (LenneSchiene)" und die "Innenstadt Bad Fredeburg".

Download des ISEK "Schmallenberg 2030" - Fortschreibung 2016 (inkl. IKEK)

VORBEMERKUNG ZUR FORTSCHREIBUNG DES INTEGRIERTEN HANDLUNGSKONZEPTES

Im Februar 2012 wurde vom Rat der Stadt Schmallenberg das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Schmallenberg 2030 (ISEK) beschlossen. Es dient seitdem als Handlungsleitlinie für die Planungsentscheidungen der Stadt. Dabei wurde das ISEK so konzipiert, dass es aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen gegenüber offen und fortschreibbar ist.

Seit dem Beschluss des ISEK konnten zahlreiche im Handlungskonzept auf-geführte Maßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden - etwa die Eröffnung des Südwestfälischen Musikbildungszentrum im Juli 2015, die Rahmenplanung für den Kernort Bad Fredeburg, der Ausbau des Bürgerbus-Betriebs oder die Erstellung verschiedener Gestaltungssatzungen und -handbücher.

Anerkennung fand das ISEK mit seinem Ansatz einer ganzheitlichen Betrachtung und einer integrierten Stadt- und Quartiersentwicklung auch in dem 2013 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgelobten Wettbewerb „Historische Stadtkerne - integriert denken und handeln“.

Schmallenberg war hier mit seinen innovativen Antworten auf die Herausforderungen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes im Verhältnis zu Stadtbild- und Denkmalpflege einer der Preisträger.

Grundlage des Beitrags waren die Kerngedanken des ISEK: die „Aufgabenteilung der 83 Ortschaften“ und „der Erhalt und Schutz der besonderen baulichen und gestalterischen Qualitäten der Ortsteile“. Städtebaulich besonders wertvolle Ortsteile und Ensembles genießen dabei vorrangigen Schutz.

Um auch in diesen schützenwerten Bereichen die Fördervoraussetzungen zu erfüllen - und damit die im ISEK vorgeschlagenen Maßnahmen (z. B. die Ergänzung und Überprüfung von Gestaltungssatzungen und -fibeln oder die Gestaltung von Haus- und Hofflächen) zu ermöglichen -, hat der Rat der Stadt Schmallenberg die Ergänzung der im ISEK festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereiche um die besonders schützenswerten Orte beschlossen:

  • in den Golddörfern Bödefeld, Fleckenberg, Grafschaft, Holthausen, Kirchrarbach, Latrop, Lenne, Niedersorpe, Oberhenneborn, Oberkirchen und Westfeld sowie

  • in den touristisch bedeutenden Ortsteilen mit besonderen Gestaltungsqualitäten Altenilpe, Berghausen, Dorlar, Jagdhaus, Nordenau, Oberrarbach, Sellinghausen und Winkhausen.

Insbesondere wegen der für Schmallenberg prognostizierten Bevölkerungsentwicklung gewinnt darüber hinaus die Forderung, das Bildungs- und Gemeinbedarfsangebot der kommunalen Daseinsvorsorge zu sichern und qualitativ aufzuwerten, zunehmend an Bedeutung.

Die Stadt Schmallenberg verfolgt daher das Ziel, die Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen in den jeweiligen Quartieren den künftigen Anforderungen gemäß funktional und energetisch nachhaltig zu verbessern bzw. umzugestalten.

Hilfreich hierbei ist die Tatsache, dass mit der Neuaufstellung des Stadterneuerungsprogramms 2014 durch das Land Nordrhein-Westfalen nun auch Maßnahmen zur funktionalen Verbesserung des kommunalen Gebäudebestands förderfähig sind.

Die hierfür notwendige Erweiterung der Entwicklungsbereiche sieht folgende Ergänzungen vor:

  • für den Kernort Schmallenberg um den städtebaulichen Entwicklungsbereich „Schulzentrum Schmallenberg“,

  • für den Ortsteil Wormbach um den städtebaulichen Entwicklungsbereich „Ehemalige Volksschule Wormbach“ und

  • für den städtebaulichen Entwicklungsbereich „Innenstadt Bad Fredeburg“ um das „Schulzentrum Bad Fredeburg“. Hier soll auf den im Rahmenplan Bad Fredeburg vorgeschlagenen Geltungsbereich zurückgegriffen werden.

Diese neuen Entwicklungen machen eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes erforderlich.

Hierzu wird das ISEK im Teil C (Handlungsprogramm) um „Städtebauliche Einzelmaßnahmen zur Um- und Nachnutzung oder zum Funktionserhalt von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen“ ergänzt. Im Teil B (Ziele und Entwicklungskonzept) werden diese Maßnahmen in ihrem Quartiersbezug begründet und die Entwicklungsbereiche der besonders schützenswerten Orte aufgenommen. Ergänzend wird der Teil A (Grundlagen und Analyse) mit seinen Daten und Prognosen auf einen aktuellen Stand gebracht, Karten und Pläne bleiben unverändert.

Die Fortschreibung dient auch dazu, bisher aufgeführte Maßnahmen auf ihre Gültigkeit zu überprüfen, falls notwendig zu streichen und durch weitere Maßnahmen zu ersetzen. Die grundsätzlichen Ziele und Leitbilder des ISEK sind nach wie vor gültig.

Um das ISEK 2030 auch als Grundlage der ländlichen Entwicklung zu nutzen, wird es zudem als „Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept“ fortgeschrieben. Zusätzlich zu den im ISEK formulierten Zielen wie der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels geht es dabei um den „Erhalt der Vielfalt dörflicher Lebensformen und des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes der Dörfer und Stadtteile“.

Der Weg zum ISEK "Schmallenberg 2030"

LEADER - was ist das, wofür steht diese Abkürzung? Das werden sich schon viele gefragt haben, die nicht täglich mit Politik und Verwaltung zu tun haben. Deshalb soll hier zunächst kurz und knapp erläutert werden, was sich eigentlich dahinter verbirgt und welche Bedeutung LEADER für Schmallenberg hat.

Aus dem französischen übersetzt steht diese Abkürzung für die "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Es handelt sich um eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union, mit der innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Es handelt sich also um ein Förderprogramm der EU für den ländlichen Raum. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Umsetzung und LEADER-Förderung über das NRW-Programm "Ländlicher Raum 2007-2013". Dabei fließen Fördermittel nur in ausgewählte LEADER-Regionen von Nordrhein-Westfalen, die mit einem Gebietsbezogenen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept nachhaltige Entwicklungsstrategien und kreative Projektideen für ihre Region aufgezeigt haben.

Die vier Kommunen Bestwig, Eslohe, Meschede und Schmallenberg haben sich zur Region "4 mitten im Sauerland" zusammengeschlossen und mit einem eigenen Entwicklungskonzept als LEADER-Region beworben. Mit vereinten Kräften wollen sie sich in Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Bürgerschaft den Herausforderungen der Globalisierung, des Klimawandels und der demografischen Entwicklung stellen und die Zukunft der Region gemeinsam gestalten.

Die bisherige Zusammenarbeit unter dem Leitmotto "Wirtschaft + Natur + Freizeit = Lebensqualität" hat einen ersten Erfolg mit der Anerkennung als LEADER-Region erreicht. Im November 2008 überreichte Umweltminister Eckhard Uhlenberg die Ernennungsurkunde an die vier Bürgermeister. Damit verbunden sind direkte Fördermittel im Umfang von 1 Mio. € bis 2013 bei einer gleich hohen Kofinanzierung durch die Region. Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure aus der Region sind nun dazu aufgerufen, sich intensiv in den Prozess einzubringen und solche Projekte zu verwirklichen, die die vier Städte und Gemeinden zukunftsfähig voranbringen.

Träger der regionalen Entwicklungsstrategie ist die als Verein organisierte "Lokale Aktionsgruppe 4 mitten im Sauerland". Dem Verein zur Seite steht ein Regionalmanagement, das wie folgt zu erreichen ist:

Miriam Schulte-Remmert
Regionalmanagerin
Bürger- und Rathaus Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
Tel.: 02904 712 88 22
Fax: 02904 712 88 18

E-Mail: info@leader-sauerland.de 
Homepage: www.leader-sauerland.de 

Am 07.07.2016 hat der Rat der Stadt Schmallenberg das Konzept zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Schmallenberg verabschiedet.

Durch die anhaltende Dynamik im Einzelhandel und die damit eingetretenen bzw. sich abzeichnenden oder auch bereits in der aktuellen Diskussion befindlichen Veränderungen in der Schmallenberger (aber auch regionalen) Einzelhandelslandschaft einerseits, sowie die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen andererseits, besteht für das Einzelhandelsstrukturgutachten der Stadt Schmallenberg von 1997 Aktualisierungsbedarf.

Bereits im Zuge der Verabschiedung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)  „Schmallenberg 2030“ im Februar 2012 hatte die Stadtvertretung Schmallenberg, der entsprechenden Empfehlung des ISEK folgend, der Neuauflage des Einzelhandelsstrukturgutachtens den Weg bereitet.

Nach einer intensiven Vorbereitungsphase dieser stadtgebietsweiten Planungsmaßnahme beschloss die Stadtvertretung Schmallenberg am 28.11.2014 die Auftragsvergabe an das renommierte Büro für Stadtforschung und Planung „Junker + Kruse“, Dortmund.

Aufbauend auf einer umfassenden Neuerhebung der bestehenden Einzelhandelssituation im gesamten Stadtgebiet sollten einzelhandelsspezifische Entwicklungserfordernisse und -grenzen aufgezeigt werden, um eine fundierte Grundlage für die zukünftige Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Schmallenberg im Allgemeinen und der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt im Besonderen zu erhalten.

Der charakteristischen flächenhaften, durch die Vielzahl der Ortschaften geprägten Siedlungsstruktur der Stadt war dabei Rechnung zu tragen.

Die frühzeitige Einbindung des örtlichen Einzelhandels sowie dessen Interessenvertretungen auf örtlicher wie überörtlicher Ebene war ebenso integrativer Bestandteil der Bearbeitung, wie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung.

Das neue Konzept dient der Planungs- und Rechtssicherheit bei künftigen Entscheidungen und Verfahren sowohl auf kommunaler wie auch privater Seite.

Für die Gesamtentwicklung Schmallenbergs übernehmen die beiden Kernorte Schmallenberg und Bad Fredeburg eine Schlüsselfunktion. Daher schlägt das im Februar 2012 vom Rat der Stadt beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK – Schmallenberg 2030 die Erarbeitung von Rahmenplänen für die beiden Kernorte vor. Für Bad Fredeburg wurde bereits 1993 ein solcher städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Auf Grundlage der Rahmenplanung Ortskern Bad Fredeburg, 1993 konnten zahlreiche Projekte umgesetzt werden, andere neue Herausforderungen sind heute allerdings hinzugekommen. Vor diesem Hintergrund soll der – zum Teil inzwischen inhaltlich überholte – Rahmenplan für Bad Fredeburg fortgeschrieben werden. Dabei setzt er folgende inhaltliche Prioritäten:

Ortsbild und Gestaltung. Für Bad Fredeburg muss es darum gehen, das einzigartige Ortsbild mit seiner historischen Bausubstanz zu erhalten, zu verbessern und ortstypisches Bauten durch Gestaltungsregelungen und -hilfen zum Ortskern Bad Fredeburg zu fördern – auch mit dem Ziel einer Anerkennung als Historischer Ortskern.

Ort und Freiraum. Trotz seiner einzigartigen topografischen Lage ist der Übergang zwischen Ortsmitte und Freiraum nicht einladend und teilweise kaum auffindbar. Die Zugänge in die Landschaft – etwa um die Frettelt-Aue mit dem REGIONALE-Projekt der (Musik-)Akademie Bad Fredeburg – sind versteckt, prominente Lagen, wie der Zugang zum Burgfried, entsprechen nicht ihrer Bedeutung. Mit dem Frettelt-Tal im Westen, den Höhen des Hömbergs im Osten und den beiden Kurparks ist die Ortsmitte von reizvollen Landschaftsräumen umgeben. Es gilt, diese mit der Ortsmitte zu verbinden, die Potenziale der Einrichtungen zu nutzen und so die Brücke zwischen Kultur, Einkauf und Freiraum zu schlagen.

Einkaufen und Versorgung. Bad Fredeburg übernimmt neben Schmallenberg eine Versorgungsfunktion für die Gesamtstadt. Das kleinteilige Angebot in der Ortsmitte, das auch auf die touristische Bedeutung des Ortes abgestimmt ist, wird ergänzt um großflächige Versorgungsangebote im Süden an der B 511 im Bereich „Wehrscheid“. Die Stadt Schmallenberg lässt derzeit für die Gesamtstadt das Einzelhandelsstrukturgutachten Schmallenberg, 1997 unter dem Titel Konzept zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Schmallenberg, 2015 aktualisieren, um so Bestand und Perspektive des Einzelhandels auch in Bad Fredeburg zu klären. Die Fortschreibungen des städtebaulichen Rahmenplans von 1993 und des Einzelhandelsstrukturgutachtens von 1997 werden dabei eng miteinander verzahnt.

Gesundheit und Tourismus. Ein aktuelles Regionale-Projekt in Südwestfalen hat sich mit diesem Thema vertiefend befasst: Kurorte – neu profiliert. In Bad Fredeburg hat das Thema „Gesundheit“ traditionell einen hohen Stellenwert. So verfügt der Ort im Gesundheitsbereich aktuell über etwa 500 Klinikbetten. Für die städtebauliche Entwicklung hat das Thema „Gesundheit und Tourismus“ daher eine besondere Bedeutung.

Verkehr. Ein großes Problem stellt in Bad Fredeburg die Belastung der Ortsmitte durch den Durchgangsverkehr und insbesondere durch den Schwerlastverkehr dar. Eine Trasse für die notwendige Ortsumgehung ist im Westen festgelegt. Noch für das Jahr 2015 wird von der Planfeststellung ausgegangen, von einer Umsetzung der Planungen in etwa fünf Jahren. Zur Belebung der Ortsmitte ist eine Umgestaltung des Straßenzuges Im Ohle/Hochstraße erforderlich. Damit verbunden ist eine bessere Anbindung der höheren Lagen rund um die Kliniken. Weitere Straßen und Plätze sollen barrierefrei gestaltet werden.

Leerstände. Aktuelle Leerstände in der Ortsmitte stellen Probleme dar, beinhalten aber gleichzeitig die Chance, neue Impulse für die Entwicklung des Ortskerns zu setzen.

Der zukünftige Städtebauliche Rahmenplan für die Ortsmitte von Bad Fredeburg ist als eine städtebaulich-räumliche Planung zu verstehen. Darüber hinaus benennt er als Integriertes Entwicklungskonzept konkrete Maßnahmen zum Erhalt der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Leerstand einschließlich Perspektiven für die Instandsetzung und Modernisierung. Er knüpft dabei an das Stadtentwicklungskonzept Schmallenberg 2030, entwickelt es in Teilbereichen weiter und konkretisiert es für den Bereich der Ortsmitte von Bad Fredeburg.

Die Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes erfolgte in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern, den Bewohnern und Nutzern, den örtlichen Gewerbetreibenden sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Mit politischem Beschluss vom 28.04.2016 hat der Stadtrat den Städtebaulichen Rahmenplan Ortsmitte Bad Fredeburg (2016) als Selbstbindungsplan beschlossen. Ferner wurde sein Geltungsbereich auf Grundlage von § 171b Baugesetzbuch als Stadtentwicklungsbereich / städtebaulicher Entwicklungsbereich „Innenstadt Bad Fredeburg“ festgelegt. Die Stadt Schmallenberg wird durch politischen Beschluss den Bereich der Ortsmitte förmlich festlegen, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für diesen Beschluss.

Für die Gesamtentwicklung Schmallenbergs übernehmen die beiden Kernorte Schmallenberg und Bad Fredeburg eine Schlüsselfunktion. Daher schlägt das im Februar 2012 vom Rat der Stadt beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept - ISEK - Schmallenberg 2030 die Erarbeitung von Rahmenplänen für die beiden Kernorte vor. Für Schmallenberg wurde bereits 1991 ein solcher städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Auf Grundlage der Rahmenplanung Stadtkern Schmallenberg, 1991 konnten zahlreiche Projekte umgesetzt werden, andere neue Herausforderungen sind heute allerdings hinzugekommen. Vor diesem Hintergrund wurde der Rahmenplan in den Jahren 2016/2017 unter intensiver Beteiligung der Bürgerschaft neu aufgelegt. Mit dem Ratsbeschluss vom 30.11.2017  wurde der Städtebauliche Rahmenplan Kernstadt Schmallenberg 2017 zur Leitlinie für die zukünftige Entwicklung der Kernstadt Schmallenberg erhoben.


Bauordnungsamt

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Das Bauordnungsamt ist zuständig für die Einhaltung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Es dient Ihrer Sicherheit und der Wahrung eines einheitlichen Landschafts- und Stadtbildes. 

Das Bauordnungsamt ist u.a. mit folgenden Aufgaben betraut: 

  • Baugenehmigungsverfahren und Bauvoranfragen
  • Eintragungen und Löschungen von Baulasten
  • Grundstücksteilungen
  • Genehmigungsfreistellung bei Bauvorhaben,
  • Ordnungsbehördliche Verfahren
  • Werbeanlagen
  • Denkmalpflege
  • Gestaltungssatzungen

Wenn Sie weiter unten auf "Dienstleistungen" klicken, finden Sie jeweils eine entsprechende Beschreibung.  Die amtlichen Bauantrags-Formulare gem. BauPrüfVO finden Sie im

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Wenn Sie nähere Informationen rund um das Thema Bauanträge wünschen, finden Sie unter "Personen" die Mitarbeitenden des Bauordnungsamtes sowie eine Liste mit den Orten, für die der/die jeweilige Sachbearbeiter/in zuständig ist.

Bauordnungsamt

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Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

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Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

Altenhof
Altenilpe
Arpe
Berghausen
Berghof
Bettenkamp
Bracht
Dorlar
Dornheim
Ebbinghof
Felbecke
Fleckenberg
Föckinghausen
Gleidorf
Grimminghausen
Hanxleden
Harbecke
Hebbecke
Heiminghausen
Herschede
Hundesossen
Keppel
Kirchilpe
Kirchrarbach
Kuhberg
Kückelheim
Landenbeckerbruch
Lenne
Mailar
Menkhausen
Mönekind
Niederberndorf
Niederhenneborn
Nierentrop
Oberberndorf
Oberhenneborn
Oberrarbach
Obringhausen
Rotbusch
Selkentrop
Sellinghausen
Sellmecke
Silberg
Sögtrop
Twismecke
Werpe
Werntrop
Wormbach

Herr Schüßler ist zuständig für die folgenden Ortsteile in der Stadt Schmallenberg:

Grafschaft
Jagdhaus
Latrop
Schanze
Schmallenberg
Störmecke
Waidmannsruh
Wulwesort