Wildschäden

Feststellung von Schäden an landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen unter Beteiligung des amtlichen Schätzers.

Die Vergütung der Wildschadenschätzer beträgt für die 1. Stunde 80,00 Euro. Ab der 2. Stunde beträgt der Stundensatz 40,00 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten wie z. B. Fahrtkosten, Portokosten usw. (Die Kosten werden in der Regel je zur Hälfte auf die beiden Parteien aufgeteilt.)

Bundesjagdgesetz (BJG)
Landesjagdgesetz (LJG) 

  • Anmeldung Wildschaden

    Hier gelangen Sie zum Bürger-Service-Portal, wo Sie nach Ihrer Anmeldung das Formular direkt online einreichen können.

Ihre Ansprechperson

Herr Christopher Siepe

christopher.siepe@​schmallenberg.de (02972) 980-239Adresse | Öffnungszeiten | Details

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