Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Er bestätigt zudem, dass die Inhaberin oder der Inhaber über die notwendigen Kenntnisse in Fischerei und Naturschutz verfügt.
Voraussetzung für die Ausstellung ist eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.
Änderungen ab dem 01. Juli 2026: Der Fischereischein wird ausschließlich im Scheckkartenformat ausgestellt. Die Zustellung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Wochen per Post. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung. Bereits ausgestellte und gültige Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit.
Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird einmalig ausgestellt und ist in Nordrhein-Westfalen lebenslang gültig. Voraussetzung für seine Gültigkeit ist die Zahlung der Fischereiabgabe. Diese kann weiterhin für ein oder fünf Jahre entrichtet werden. Nur bei einer Namensänderung ist die Beantragung eines neuen Fischereischeins erforderlich.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren benötigen keinen Fischereischein und zahlen keine Fischereiabgabe, sofern sie in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Bei Kontrollen müssen sie einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Schülerausweis vorlegen können.
Fischereischein online beantragen
Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit den Fischereischein direkt online beim NRW Serviceportal zu beantragen. Voraussetzung für die Online-Beantragung ist, dass die Fischereiprüfung nach dem 03. Juli 2026 erfolgreich abgelegt wurde.
Wer bereits einen Fischereischein besitzt, muss den Fischereischein im Scheckkartenformat einmalig persönlich im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg beantragen. Der Fischereischein selbst muss anschließend nicht erneut beantragt werden. Lediglich die Fischereiabgabe ist bei Fälligkeit zu erneuern. Diese kann anschließend auch online beim NRW Serviceportal beantragt werden.
Sie möchten eine Fischereiprüfung ablegen?
Die Fischereiprüfung im Hochsauerlandkreis wird zweimal jährlich angeboten.
Weitere Informationen zur Fischereiprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein Zeugnis über die Fischerprüfung
- Bei Verlängerung: den (letzten) Fischereischein
- Fischereischein: 30,00 €
- Fischereischeinabgabe 1 Jahr: 22,00 €
- Fischereischeinabgabe 5 Jahre: 50,00 €
- Ausländerfischereischein: 32,00 €
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Er bestätigt zudem, dass die Inhaberin oder der Inhaber über die notwendigen Kenntnisse in Fischerei und Naturschutz verfügt.
Voraussetzung für die Ausstellung ist eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.
Änderungen ab dem 01. Juli 2026: Der Fischereischein wird ausschließlich im Scheckkartenformat ausgestellt. Die Zustellung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Wochen per Post. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung. Bereits ausgestellte und gültige Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit.
Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird einmalig ausgestellt und ist in Nordrhein-Westfalen lebenslang gültig. Voraussetzung für seine Gültigkeit ist die Zahlung der Fischereiabgabe. Diese kann weiterhin für ein oder fünf Jahre entrichtet werden. Nur bei einer Namensänderung ist die Beantragung eines neuen Fischereischeins erforderlich.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren benötigen keinen Fischereischein und zahlen keine Fischereiabgabe, sofern sie in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Bei Kontrollen müssen sie einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Schülerausweis vorlegen können.
Fischereischein online beantragen
Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit den Fischereischein direkt online beim NRW Serviceportal zu beantragen. Voraussetzung für die Online-Beantragung ist, dass die Fischereiprüfung nach dem 03. Juli 2026 erfolgreich abgelegt wurde.
Wer bereits einen Fischereischein besitzt, muss den Fischereischein im Scheckkartenformat einmalig persönlich im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg beantragen. Der Fischereischein selbst muss anschließend nicht erneut beantragt werden. Lediglich die Fischereiabgabe ist bei Fälligkeit zu erneuern. Diese kann anschließend auch online beim NRW Serviceportal beantragt werden.
Sie möchten eine Fischereiprüfung ablegen?
Die Fischereiprüfung im Hochsauerlandkreis wird zweimal jährlich angeboten.
Weitere Informationen zur Fischereiprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein Zeugnis über die Fischerprüfung
- Bei Verlängerung: den (letzten) Fischereischein
- Fischereischein: 30,00 €
- Fischereischeinabgabe 1 Jahr: 22,00 €
- Fischereischeinabgabe 5 Jahre: 50,00 €
- Ausländerfischereischein: 32,00 €
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Angelika
Liley
- angelika.liley@schmallenberg.de
Nele
Seeliger
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- nele.seeliger@schmallenberg.de
Sophia
Schmidt
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- sophia.schmidt@schmallenberg.de
Carolin
Wienzek
- carolin.wienzek@schmallenberg.de
Ute
Lauber
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- ute.lauber@schmallenberg.de
Anne
Baumeister
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- anne.baumeister@schmallenberg.de
Fischereischein
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Er bestätigt zudem, dass die Inhaberin oder der Inhaber über die notwendigen Kenntnisse in Fischerei und Naturschutz verfügt.
Voraussetzung für die Ausstellung ist eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.
Änderungen ab dem 01. Juli 2026: Der Fischereischein wird ausschließlich im Scheckkartenformat ausgestellt. Die Zustellung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Wochen per Post. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung. Bereits ausgestellte und gültige Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit.
Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird einmalig ausgestellt und ist in Nordrhein-Westfalen lebenslang gültig. Voraussetzung für seine Gültigkeit ist die Zahlung der Fischereiabgabe. Diese kann weiterhin für ein oder fünf Jahre entrichtet werden. Nur bei einer Namensänderung ist die Beantragung eines neuen Fischereischeins erforderlich.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren benötigen keinen Fischereischein und zahlen keine Fischereiabgabe, sofern sie in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Bei Kontrollen müssen sie einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Schülerausweis vorlegen können.
Fischereischein online beantragen
Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit den Fischereischein direkt online beim NRW Serviceportal zu beantragen. Voraussetzung für die Online-Beantragung ist, dass die Fischereiprüfung nach dem 03. Juli 2026 erfolgreich abgelegt wurde.
Wer bereits einen Fischereischein besitzt, muss den Fischereischein im Scheckkartenformat einmalig persönlich im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg beantragen. Der Fischereischein selbst muss anschließend nicht erneut beantragt werden. Lediglich die Fischereiabgabe ist bei Fälligkeit zu erneuern. Diese kann anschließend auch online beim NRW Serviceportal beantragt werden.
Sie möchten eine Fischereiprüfung ablegen?
Die Fischereiprüfung im Hochsauerlandkreis wird zweimal jährlich angeboten.
Weitere Informationen zur Fischereiprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- Fischereischein: 30,00 €
- Fischereischeinabgabe 1 Jahr: 22,00 €
- Fischereischeinabgabe 5 Jahre: 50,00 €
- Ausländerfischereischein: 32,00 €
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein Zeugnis über die Fischerprüfung
- Bei Verlängerung: den (letzten) Fischereischein
Kontakt
Raum: 23
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 22
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
Raum: 25
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 25
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
