Geld- und Warenspielgeräte

Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte

Erlaubnis für das Aufstellen von Spielgeräten: 1.800,00 €

 

Geeignetheitsbescheinigung:
- Gaststättenbetriebe, ein Gerät: 60,00 €
- Gaststättenbetriebe, zwei/drei Geräte: 100,00 €

- Aufstellerlaubnis:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter

 

- Geeignetheitsbestätigung:
Formloser Antrag

Spielverordnung  (SpielV)
Gewerbeordnung (GewO)

Ihre Ansprechperson

Frau Sylvia Langer

sylvia.langer@​schmallenberg.de (02972) 980-128Adresse | Öffnungszeiten | Details

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Der Bürgermeister
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tel. 02972 980-0
Fax 02972 980-480
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