Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen.
Herr Schüßler ist zuständig für folgende Ortsteile:
Fleckenberg, Grafschaft, Jagdhaus, Latrop, Schanze, Schmallenberg, Störmecke, Waidmannsruh, Wulwesort.
Herr Conrad ist zuständig für folgende Ortsteile:
Altenhof, Altenilpe, Arpe, Berghausen, Berghof, Bettenkamp, Bracht, Dorlar, Dornheim, Ebbinghof, Felbecke, Föckinghausen, Gleidorf, Grimminghausen, Hanxleden, Harbecke, Hebbecke, Heiminghausen, Herschede, Hundesossen, Keppel, Kirchilpe, Kirchrarbach, Kuhberg, Kückelheim, Landenbeckerbruch, Lenne, Mailar, Menkhausen, Mönekind, Niederberndorf, Niederhenneborn, Nierentrop, Oberberndorf, Oberhenneborn, Oberrarbach, Obringhausen, Rotbusch, Selkentrop, Sellinghausen, Sellmecke, Silberg, Sögtrop, Twismecke, Werpe, Werntrop, Wormbach.
Herr Bette ist zuständig für folgende Ortsteile:
Almert, Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Gellinghausen, Hiege, Hoher Knochen, Holthausen, Huxel, Inderlenne, Lanfert, Lengenbeck, Lüttmecke, Mittelsorpe, Nesselbach, Niedersorpe, Nordenau, Oberkirchen, Obersorpe, Ohlenbach, Osterwald, Rehsiepen, Rellmecke, Rimberg, Sonderhof, Vorwald, Walbecke, Waldemai, Westernbödefeld, Westfeld, Winkhausen.
Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf das Anliegen \"Werbeanlagen\".
Hinweis:
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
Stefan
Bette
Bauordnungsamt
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Peter
Conrad
Bauordnungsamt
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Klaus
Schüßler
Bauordnungsamt
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen.
Herr Schüßler ist zuständig für folgende Ortsteile:
Fleckenberg, Grafschaft, Jagdhaus, Latrop, Schanze, Schmallenberg, Störmecke, Waidmannsruh, Wulwesort.
Herr Conrad ist zuständig für folgende Ortsteile:
Altenhof, Altenilpe, Arpe, Berghausen, Berghof, Bettenkamp, Bracht, Dorlar, Dornheim, Ebbinghof, Felbecke, Föckinghausen, Gleidorf, Grimminghausen, Hanxleden, Harbecke, Hebbecke, Heiminghausen, Herschede, Hundesossen, Keppel, Kirchilpe, Kirchrarbach, Kuhberg, Kückelheim, Landenbeckerbruch, Lenne, Mailar, Menkhausen, Mönekind, Niederberndorf, Niederhenneborn, Nierentrop, Oberberndorf, Oberhenneborn, Oberrarbach, Obringhausen, Rotbusch, Selkentrop, Sellinghausen, Sellmecke, Silberg, Sögtrop, Twismecke, Werpe, Werntrop, Wormbach.
Herr Bette ist zuständig für folgende Ortsteile:
Almert, Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Gellinghausen, Hiege, Hoher Knochen, Holthausen, Huxel, Inderlenne, Lanfert, Lengenbeck, Lüttmecke, Mittelsorpe, Nesselbach, Niedersorpe, Nordenau, Oberkirchen, Obersorpe, Ohlenbach, Osterwald, Rehsiepen, Rellmecke, Rimberg, Sonderhof, Vorwald, Walbecke, Waldemai, Westernbödefeld, Westfeld, Winkhausen.
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Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
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Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
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