Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird als Verbrauchs- und Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr richtet sich nach der eingebauten Wasserzählergröße und beträgt bei einer Zählergröße von QN 2,5 (Standardzähler) 141,00 € pro Jahr. Die Verbrauchsgebühr wird anhand der verbrauchten Frischwassermenge auf dem Grundstück berechnet. Sie beträgt ab dem Jahr 2023 2,59 €/m³ (2022: 2,30 €/m³).
Niederschlagswassergebühr
Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt entsprechend der festgestellten angeschlossenen versiegelten und bebauten Fläche. Im Falle von Öko-Pflaster oder ähnlichen versickerungsfähigen Materialien wird die Fläche nur zu 75% der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,42 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche.
Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird als Verbrauchs- und Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr richtet sich nach der eingebauten Wasserzählergröße und beträgt bei einer Zählergröße von QN 2,5 (Standardzähler) 141,00 € pro Jahr. Die Verbrauchsgebühr wird anhand der verbrauchten Frischwassermenge auf dem Grundstück berechnet. Sie beträgt ab dem Jahr 2023 2,59 €/m³ (2022: 2,30 €/m³).
Niederschlagswassergebühr
Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt entsprechend der festgestellten angeschlossenen versiegelten und bebauten Fläche. Im Falle von Öko-Pflaster oder ähnlichen versickerungsfähigen Materialien wird die Fläche nur zu 75% der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,42 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche.
Anna
Herrmann
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Yvonne
Schott
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird als Verbrauchs- und Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr richtet sich nach der eingebauten Wasserzählergröße und beträgt bei einer Zählergröße von QN 2,5 (Standardzähler) 141,00 € pro Jahr. Die Verbrauchsgebühr wird anhand der verbrauchten Frischwassermenge auf dem Grundstück berechnet. Sie beträgt ab dem Jahr 2023 2,59 €/m³ (2022: 2,30 €/m³).
Niederschlagswassergebühr
Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt entsprechend der festgestellten angeschlossenen versiegelten und bebauten Fläche. Im Falle von Öko-Pflaster oder ähnlichen versickerungsfähigen Materialien wird die Fläche nur zu 75% der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,42 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche.