Abwassergebühr

Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr wird als Verbrauchs- und Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr richtet sich nach der eingebauten Wasserzählergröße und beträgt bei einer Zählergröße von QN 2,5 (Standardzähler) 141,00 € pro Jahr. Die Verbrauchsgebühr wird anhand der verbrauchten Frischwassermenge auf dem Grundstück berechnet. Sie beträgt ab dem Jahr 2023 2,59 €/m³ (2022: 2,30 €/m³).

Niederschlagswassergebühr

Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt entsprechend der festgestellten angeschlossenen versiegelten und bebauten Fläche. Im Falle von Öko-Pflaster oder ähnlichen versickerungsfähigen Materialien wird die Fläche nur zu 75% der Gebührenberechnung zu Grunde gelegt. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,42 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche.

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