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Genehmigungsfreistellung bei Bauvorhaben

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NRW 2018 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Im Freistellungsverfahren erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften; diese Prüfung muss ausschließlich der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.

Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für die in Satz 1 genannten Bauvorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Bitte schauen Sie bei dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

Bauportal NRW

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

     

      Baugesetzbuch (BauGB)

       

        Baunutzungsverordnung (BauNVO)

         

          Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

           

            Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

             

              Gebührenkatalog

              Freistellungsverfahren bei Bauvorhaben

              Kontakt

              Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

              Gemarkung Oberkirchen:

              Almert

              Hoher Knochen

              Holthausen

              Huxel

              Inderlenne

              Lengenbeck

              Lüttmecke

              Mittelsorpe

              Nesselbach

              Niedersorpe

              Nordenau

              Oberkirchen

              Obersorpe

              Ohlenbach

              Rehsiepen

              Rellmecke

              Vorwald

              Waldemei

              Westfeld

              Winkhausen

              Gemarkung Brabecke:

              Brabecke

              Westernbödefeld

              Gemarkung Bödefeld Freiheit:

              Bödefeld

              Hiege

              Lanfert

              Walbecke

              Gemarkung Fredeburg:

              Bad Fredeburg

              Gemarkung Gellinghausen

              Gellinghausen

              Osterwald

              Rimberg

              Sonderhof

              Zusätzlich:

              Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

              Rathaus Schmallenberg
              Raum: 214
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

              Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

              Gemarkung Grafschaft (außer Gleidorf):

              Grafschaft

              Latrop

              Schanze

              Störmecke

              Gemarkung Schmallenberg:

              Schmallenberg

              Waidmannsruh

              Zusätzlich:

              Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

              Rathaus Schmallenberg
              Raum: 212
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

              Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

              Gemarkung Bracht:

              Bracht

              Felbecke

              Selkentrop

              Werntrop

              Hebbecke

              Rotbusch

              Gemarkung Berghausen:

              Arpe

              Berghausen

              Heimighausen

              Herschede

              Keppel

              Kückelheim

              Landenbeckerbruch

              Mailar

              Menkhausen

              Niederberndorf

              Oberberndorf

              Silberg

              Gemarkung Dorlar:

              Altenilpe

              Berghof

              Dorlar

              Grimminghausen

              Kirchilpe

              Nierentrop

              Sellinghausen

              Twismecke

              Gemarkung Fleckenberg:

              Fleckenberg

              Jagdhaus

              Wulwesort

              Gemarkung Grafschaft:

              Gleidorf

              Gemarkung Lenne

              Lenne

              Hundesossen

              Gemarkung Rarbach:

              Dornheim

              Föckinghausen

              Hanxleden

              Kirchrarbach

              Mönekind

              Niederhenneborn

              Oberhenneborn

              Oberrarbach

              Sellmecke

              Sögtrop

              Gemarkung Werpe:

              Harbecke

              Werpe

              Gemarkung Wormbach:

              Altenhof

              Bettenkamp

              Ebbinghof

              Obringhausen

              Wormbach

              Zusätzlich:

              Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

              Rathaus Schmallenberg
              Raum: 210
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr