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Beseitigung von Anlagen

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Bitte schauen Sie unter dem jeweiligen Sachbearbeiter, wer für Ihren Ortsteil zuständig ist.

Sie können den Antrag auf Beseitigung von Anlagen im Bürger-Service-Portal online ausfüllen, ausdrucken und einreichen.
 

Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie auch im

Bauportal NRW

  • Beseitigung/Anzeige der Beseitigung von Anlagen
     
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
     
  • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500

      Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

      Baugenehmigung für den Abbruch baulicher Anlagen
      Abbruchgenehmigung

      Kontakt

      Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

       

      Gemarkung Oberkirchen:

      Almert

      Hoher Knochen

      Holthausen

      Huxel

      Inderlenne

      Lengenbeck

      Lüttmecke

      Mittelsorpe

      Nesselbach

      Niedersorpe

      Nordenau

      Oberkirchen

      Obersorpe

      Ohlenbach

      Rehsiepen

      Rellmecke

      Vorwald

      Waldemei

      Westfeld

      Winkhausen

       

      Gemarkung Fredeburg:

      Bad Fredeburg

       

      Zusätzlich:

      Bauvoranfragen im zuständigen Bereich, Windkraft

      Rathaus Schmallenberg
      Raum: 214
      Unterm Werth 1
      57392 Schmallenberg
      Öffnungszeiten
      Tag
      Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
      Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

      Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

       

      Gemarkung Grafschaft (außer Gleidorf):

      Grafschaft

      Latrop

      Schanze

      Störmecke

       

      Gemarkung Schmallenberg:

      Schmallenberg

      Waidmannsruh

       

      Zusätzlich:

      Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

      Rathaus Schmallenberg
      Raum: 212
      Unterm Werth 1
      57392 Schmallenberg
      Öffnungszeiten
      Tag
      Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
      Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

      Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

       

      Gemarkung Bracht:

      Bracht

      Felbecke

      Selkentrop

      Werntrop

      Hebbecke

      Rotbusch

       

      Gemarkung Berghausen:

      Arpe

      Berghausen

      Heimighausen

      Herschede

      Keppel

      Kückelheim

      Landenbeckerbruch

      Mailar

      Menkhausen

      Niederberndorf

      Oberberndorf

      Silberg

       

      Gemarkung Wormbach:

      Altenhof

      Bettenkamp

      Ebbinghof

      Obringhausen

      Wormbach

       

      Gemarkung Dorlar:

      Altenilpe

      Berghof

      Dorlar

      Grimminghausen

      Kirchilpe

      Nierentrop

      Sellinghausen

      Twismecke

       

      Gemarkung Fleckenberg:

      Fleckenberg

      Jagdhaus

      Wulwesort

       

      Gemarkung Grafschaft:

      Gleidorf

       

      Gemarkung Lenne

      Lenne

      Hundesossen

       

      Gemarkung Werpe:

      Harbecke

      Werpe

       

      Zusätzlich:

      Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

      Rathaus Schmallenberg
      Raum: 210
      Unterm Werth 1
      57392 Schmallenberg
      Öffnungszeiten
      Tag
      Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
      Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr