Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
 Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
 Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
 Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
 Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter
Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.
Hinweis:
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.
Bautätigkeitsstatistik: 
 Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
- Bauantrag
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte) 
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500 
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100 
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung 
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes 
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Lisa Kristin
Braun
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- lisa-kristin.braun@schmallenberg.de
Stefan
Bette
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- stefan.bette@schmallenberg.de
Peter
Conrad
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- peter.conrad@schmallenberg.de
Bauantrag
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
 Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
 Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
 Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
 Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter
Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.
Hinweis:
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.
Bautätigkeitsstatistik: 
 Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
- Bauantrag
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte) 
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500 
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100 
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung 
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
- Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes 
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
- Auf der Website der Architektenkammer NRW stehen Ihnen die aktuellen Bauantragsformulare zum Download zur Verfügung. 
Kontakt
Frau Braun ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Oberkirchen:
 Almert
 Hoher Knochen
 Holthausen
 Huxel
 Inderlenne
 Lengenbeck
 Lüttmecke
 Mittelsorpe
 Nesselbach
 Niedersorpe
 Nordenau
 Oberkirchen
 Obersorpe
 Ohlenbach
 Rehsiepen
 Rellmecke
 Vorwald
 Waldemei
 Westfeld
 Winkhausen
Gemarkung Brabecke:
 Brabecke
 Westernbödefeld
Gemarkung Bödefeld Freiheit:
 Bödefeld
 Hiege
 Lanfert
 Walbecke
Gemarkung Fredeburg:
 Bad Fredeburg
Gemarkung Gellinghausen:
 Gellinghausen
 Osterwald
 Rimberg
 Sonderhof
Zusätzlich:
 Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 214
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | 
| Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | 
Herr Bette ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Grafschaft (außer Gleidorf):
 Grafschaft
 Latrop
 Schanze
 Störmecke
Gemarkung Schmallenberg:
 Schmallenberg
 Waidmannsruh
Zusätzlich:
 Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 212
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | 
| Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | 
Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Bracht:
 Bracht
 Felbecke
 Selkentrop
 Werntrop
 Hebbecke
 Rotbusch
Gemarkung Berghausen:
 Arpe
 Berghausen
 Heiminghausen
 Herschede
 Keppel
 Kückelheim
 Landenbeckerbruch
 Mailar
 Menkhausen
 Niederberndorf
 Oberberndorf
 Silberg
Gemarkung Dorlar:
 Altenilpe
 Berghof
 Dorlar
 Grimminghausen
 Kirchilpe
 Nierentrop
 Sellinghausen
 Twismecke
Gemarkung Fleckenberg:
 Fleckenberg
 Jagdhaus
 Wulwesort
Gemarkung Grafschaft:
 Gleidorf
Gemarkung Lenne:
 Lenne
 Hundesossen
Gemarkung Rarbach:
 Dornheim
 Föckinghausen
 Hanxleden
 Kirchrarbach
 Mönekind
 Niederhenneborn
 Oberhenneborn
 Oberrarbach
 Sellmecke
 Sögtrop
Gemarkung Werpe:
 Harbecke
 Werpe
Gemarkung Wormbach:
 Altenhof
 Bettenkamp
 Ebbinghof
 Obringhausen
 Wormbach
Zusätzlich:
 Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 210
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | 
| Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | 
