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Bauantrag

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.

Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).

Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter

Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.

Hinweis:

Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.

Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.

Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

Bauportal NRW

  • Bauantrag
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)

    • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500

      • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100

        • Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung

          • Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
          • Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes

            Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).

              Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

                Baugesetzbuch (BauGB)

                  Baunutzungsverordnung (BauNVO)

                    Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

                      Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

                        Gebührenkatalog

                          Baugenehmigung

                          Kontakt

                          Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

                           

                          Gemarkung Oberkirchen:

                          Almert

                          Hoher Knochen

                          Holthausen

                          Huxel

                          Inderlenne

                          Lengenbeck

                          Lüttmecke

                          Mittelsorpe

                          Nesselbach

                          Niedersorpe

                          Nordenau

                          Oberkirchen

                          Obersorpe

                          Ohlenbach

                          Rehsiepen

                          Rellmecke

                          Vorwald

                          Waldemei

                          Westfeld

                          Winkhausen

                           

                          Gemarkung Fredeburg:

                          Bad Fredeburg

                           

                          Zusätzlich:

                          Bauvoranfragen im zuständigen Bereich, Windkraft

                          Rathaus Schmallenberg
                          Raum: 214
                          Unterm Werth 1
                          57392 Schmallenberg
                          Öffnungszeiten
                          Tag
                          Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                          Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                          Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

                           

                          Gemarkung Grafschaft (außer Gleidorf):

                          Grafschaft

                          Latrop

                          Schanze

                          Störmecke

                           

                          Gemarkung Schmallenberg:

                          Schmallenberg

                          Waidmannsruh

                           

                          Zusätzlich:

                          Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

                          Rathaus Schmallenberg
                          Raum: 212
                          Unterm Werth 1
                          57392 Schmallenberg
                          Öffnungszeiten
                          Tag
                          Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                          Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                          Zuständigkeit für die Gemarkungen mit den Ortsteilen der Stadt Schmallenberg

                           

                          Gemarkung Bracht:

                          Bracht

                          Felbecke

                          Selkentrop

                          Werntrop

                          Hebbecke

                          Rotbusch

                           

                          Gemarkung Berghausen:

                          Arpe

                          Berghausen

                          Heimighausen

                          Herschede

                          Keppel

                          Kückelheim

                          Landenbeckerbruch

                          Mailar

                          Menkhausen

                          Niederberndorf

                          Oberberndorf

                          Silberg

                           

                          Gemarkung Wormbach:

                          Altenhof

                          Bettenkamp

                          Ebbinghof

                          Obringhausen

                          Wormbach

                           

                          Gemarkung Dorlar:

                          Altenilpe

                          Berghof

                          Dorlar

                          Grimminghausen

                          Kirchilpe

                          Nierentrop

                          Sellinghausen

                          Twismecke

                           

                          Gemarkung Fleckenberg:

                          Fleckenberg

                          Jagdhaus

                          Wulwesort

                           

                          Gemarkung Grafschaft:

                          Gleidorf

                           

                          Gemarkung Lenne

                          Lenne

                          Hundesossen

                           

                          Gemarkung Werpe:

                          Harbecke

                          Werpe

                           

                          Zusätzlich:

                          Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

                          Rathaus Schmallenberg
                          Raum: 210
                          Unterm Werth 1
                          57392 Schmallenberg
                          Öffnungszeiten
                          Tag
                          Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                          Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr