Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter
Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.
Hinweis:
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
- Bauantrag
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Stefan
Bette
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- stefan.bette@schmallenberg.de
Lisa-Kristin
Braun
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- lisa-kristin.braun@schmallenberg.de
Peter
Conrad
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- peter.conrad@schmallenberg.de
Bauantrag
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter
Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.
Hinweis:
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
- Bauantrag
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
Kontakt
Herr Bette ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Grafschaft (außer Gleidorf):
Grafschaft
Latrop
Schanze
Störmecke
Gemarkung Schmallenberg:
Schmallenberg
Waidmannsruh
Zusätzlich:
Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 212
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Frau Braun ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Oberkirchen:
Almert
Hoher Knochen
Holthausen
Huxel
Inderlenne
Lengenbeck
Lüttmecke
Mittelsorpe
Nesselbach
Niedersorpe
Nordenau
Oberkirchen
Obersorpe
Ohlenbach
Rehsiepen
Rellmecke
Vorwald
Waldemei
Westfeld
Winkhausen
Gemarkung Brabecke:
Brabecke
Westernbödefeld
Gemarkung Bödefeld Freiheit:
Bödefeld
Hiege
Lanfert
Walbecke
Gemarkung Fredeburg:
Bad Fredeburg
Gemarkung Gellinghausen:
Gellinghausen
Osterwald
Rimberg
Sonderhof
Zusätzlich:
Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 214
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Bracht:
Bracht
Felbecke
Selkentrop
Werntrop
Hebbecke
Rotbusch
Gemarkung Berghausen:
Arpe
Berghausen
Heiminghausen
Herschede
Keppel
Kückelheim
Landenbeckerbruch
Mailar
Menkhausen
Niederberndorf
Oberberndorf
Silberg
Gemarkung Dorlar:
Altenilpe
Berghof
Dorlar
Grimminghausen
Kirchilpe
Nierentrop
Sellinghausen
Twismecke
Gemarkung Fleckenberg:
Fleckenberg
Jagdhaus
Wulwesort
Gemarkung Grafschaft:
Gleidorf
Gemarkung Lenne:
Lenne
Hundesossen
Gemarkung Rarbach:
Dornheim
Föckinghausen
Hanxleden
Kirchrarbach
Mönekind
Niederhenneborn
Oberhenneborn
Oberrarbach
Sellmecke
Sögtrop
Gemarkung Werpe:
Harbecke
Werpe
Gemarkung Wormbach:
Altenhof
Bettenkamp
Ebbinghof
Obringhausen
Wormbach
Zusätzlich:
Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 210
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |