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Bestattung auf Veranlassung der Ordnungsbehörde

Sterbefälle, bei denen keine Angehörigen vorhanden sind, nicht rechtzeitig ermittelt werden können oder sich weigern, für die Bestattung des Verstorbenen zu Sorgen, werden auf Veranlassung der Ordnungsbehörde abgewickelt. Die Ordnungsbehörde beauftragt dann im Rahmen der Ersatzvornahme ein Bestattungsunternehmen. In der Regel werden die Verstorbenen im Rahmen eines einfachen Begräbnisses in einem pflegefreien Reihengrab des städtischen Friedhofs in Schmallenberg beigesetzt. Die entstandenen Kosten werden anschließend etwaigen Angehörigen in Rechnung gestellt.

gemäß Friedhofssatzung

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen
(Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
(VwVG NRW)

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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Dienstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 16.00 Uhr
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