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Bauantrag

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.

Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).

Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter

Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.

Hinweis:

Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.

Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.

Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

Bauportal NRW

  • Bauantrag
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)

    • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500

      • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100

        • Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung

          • Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
          • Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes

            Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).

              Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

                Baugesetzbuch (BauGB)

                  Baunutzungsverordnung (BauNVO)

                    Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

                      Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

                        Gebührenkatalog

                          Baugenehmigung

                          Kontakt

                          Herr Bette ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

                          Almert
                          Bad Fredeburg
                          Bödefeld
                          Brabecke
                          Gellinghausen
                          Hiege
                          Hoher Knochen
                          Holthausen
                          Huxel
                          Inderlenne
                          Lanfert
                          Lengenbeck
                          Lüttmecke
                          Mittelsorpe
                          Nesselbach
                          Niedersorpe
                          Nordenau
                          Oberkirchen
                          Obersorpe
                          Ohlenbach
                          Osterwald
                          Rehsiepen
                          Rellmecke
                          Rimberg
                          Sonderhof
                          Vorwald
                          Walbecke
                          Waldemai
                          Westernbödefeld
                          Westfeld
                          Winkhausen

                          Rathaus Schmallenberg
                          Unterm Werth 1
                          57392 Schmallenberg
                          Öffnungszeiten
                          Tag
                          Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                          Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                          Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

                          Altenhof
                          Altenilpe
                          Arpe
                          Berghausen
                          Berghof
                          Bettenkamp
                          Bracht
                          Dorlar
                          Dornheim
                          Ebbinghof
                          Felbecke
                          Fleckenberg
                          Föckinghausen
                          Gleidorf
                          Grimminghausen
                          Hanxleden
                          Harbecke
                          Hebbecke
                          Heiminghausen
                          Herschede
                          Hundesossen
                          Keppel
                          Kirchilpe
                          Kirchrarbach
                          Kuhberg
                          Kückelheim
                          Landenbeckerbruch
                          Lenne
                          Mailar
                          Menkhausen
                          Mönekind
                          Niederberndorf
                          Niederhenneborn
                          Nierentrop
                          Oberberndorf
                          Oberhenneborn
                          Oberrarbach
                          Obringhausen
                          Rotbusch
                          Selkentrop
                          Sellinghausen
                          Sellmecke
                          Silberg
                          Sögtrop
                          Twismecke
                          Werpe
                          Werntrop
                          Wormbach

                          Rathaus Schmallenberg
                          Unterm Werth 1
                          57392 Schmallenberg
                          Öffnungszeiten
                          Tag
                          Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                          Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                          Herr Schüßler ist zuständig für die folgenden Ortsteile in der Stadt Schmallenberg:

                          Grafschaft
                          Jagdhaus
                          Latrop
                          Schanze
                          Schmallenberg
                          Störmecke
                          Waidmannsruh
                          Wulwesort

                          Rathaus Schmallenberg
                          Unterm Werth 1
                          57392 Schmallenberg
                          Öffnungszeiten
                          Tag
                          Donnerstag:8:30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr