Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter
Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.
Hinweis:
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
- Bauantrag
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Stefan
Bette
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- stefan.bette@schmallenberg.de
Lisa-Kristin
Braun
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- lisa-kristin.braun@schmallenberg.de
Peter
Conrad
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- peter.conrad@schmallenberg.de
Klaus
Schüßler
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- klaus.schuessler@schmallenberg.de
Bauantrag
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der BauO NW 2018 nichts anderes bestimmt ist.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 62 BauO NW 2018 aufgeführt sind (Bsp.: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²).
Geltungsdauer einer Baugenehmigung:
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter(innen) im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Die jeweilige Zuständigkeit finden Sie in den Details der einzelnen Sachbearbeiter
Für Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet ist Frau König zuständig. Für weitere Informationen dazu klicken Sie bitte auf die Dienstleistung Werbeanlagen.
Hinweis:
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Satzungen im Stadtgebiet finden Sie auf unserer Internetseite unter Rechtskräftige Bauleitpläne.
Bautätigkeitsstatistik:
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.statistik-bw.de/baut/html/ (\"Bautätigkeitsstatistik-Online)\" zur Verfügung. Dort können Sie den Erhebungsbogen online ausfüllen und/oder ausdrucken.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
- Bauantrag
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept, Barrierefrei-Konzept).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
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Gebührenkatalog
Kontakt
Herr Bette ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Almert
Bad Fredeburg
Bödefeld
Brabecke
Gellinghausen
Hiege
Hoher Knochen
Holthausen
Huxel
Inderlenne
Lanfert
Lengenbeck
Lüttmecke
Mittelsorpe
Nesselbach
Niedersorpe
Nordenau
Oberkirchen
Obersorpe
Ohlenbach
Osterwald
Rehsiepen
Rellmecke
Rimberg
Sonderhof
Vorwald
Walbecke
Waldemai
Westernbödefeld
Westfeld
Winkhausen
Raum: 212
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Frau Braun ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Almert
Hoher Knochen
Holthausen
Huxel
Inderlenne
Lengenbeck
Lüttmecke
Mittelsorpe
Nesselbach
Niedersorpe
Nordenau
Oberkirchen
Obersorpe
Ohlenbach
Rehsiepen
Rellmecke
Vorwald
Waldemai
Westfeld
Winkhausen
Raum: 209
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Altenhof
Altenilpe
Arpe
Berghausen
Berghof
Bettenkamp
Bracht
Dorlar
Dornheim
Ebbinghof
Felbecke
Fleckenberg
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Werntrop
Wormbach
Raum: 210
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
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Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Herr Schüßler ist zuständig für die folgenden Ortsteile in der Stadt Schmallenberg:
Grafschaft
Jagdhaus
Latrop
Schanze
Schmallenberg
Störmecke
Waidmannsruh
Wulwesort
Bitte beachten Sie die Sprechstundenzeiten!
Raum: 209
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
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Donnerstag: | 8:30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |