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Genehmigungsfreistellung bei Bauvorhaben

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NRW 2018 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Im Freistellungsverfahren erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften; diese Prüfung muss ausschließlich der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.

Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für die in Satz 1 genannten Bauvorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Bitte schauen Sie bei dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

Bauportal NRW

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

     

      Baugesetzbuch (BauGB)

       

        Baunutzungsverordnung (BauNVO)

         

          Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

           

            Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

             

              Gebührenkatalog

              Freistellungsverfahren bei Bauvorhaben

              Kontakt

              Herr Bette ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

              Almert
              Bad Fredeburg
              Bödefeld
              Brabecke
              Gellinghausen
              Hiege
              Hoher Knochen
              Holthausen
              Huxel
              Inderlenne
              Lanfert
              Lengenbeck
              Lüttmecke
              Mittelsorpe
              Nesselbach
              Niedersorpe
              Nordenau
              Oberkirchen
              Obersorpe
              Ohlenbach
              Osterwald
              Rehsiepen
              Rellmecke
              Rimberg
              Sonderhof
              Vorwald
              Walbecke
              Waldemai
              Westernbödefeld
              Westfeld
              Winkhausen

              Rathaus Schmallenberg
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

              Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

              Altenhof
              Altenilpe
              Arpe
              Berghausen
              Berghof
              Bettenkamp
              Bracht
              Dorlar
              Dornheim
              Ebbinghof
              Felbecke
              Fleckenberg
              Föckinghausen
              Gleidorf
              Grimminghausen
              Hanxleden
              Harbecke
              Hebbecke
              Heiminghausen
              Herschede
              Hundesossen
              Keppel
              Kirchilpe
              Kirchrarbach
              Kuhberg
              Kückelheim
              Landenbeckerbruch
              Lenne
              Mailar
              Menkhausen
              Mönekind
              Niederberndorf
              Niederhenneborn
              Nierentrop
              Oberberndorf
              Oberhenneborn
              Oberrarbach
              Obringhausen
              Rotbusch
              Selkentrop
              Sellinghausen
              Sellmecke
              Silberg
              Sögtrop
              Twismecke
              Werpe
              Werntrop
              Wormbach

              Rathaus Schmallenberg
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

              Herr Schüßler ist zuständig für die folgenden Ortsteile in der Stadt Schmallenberg:

              Grafschaft
              Jagdhaus
              Latrop
              Schanze
              Schmallenberg
              Störmecke
              Waidmannsruh
              Wulwesort

              Rathaus Schmallenberg
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Donnerstag:8:30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr