Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NRW 2018 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Im Freistellungsverfahren erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften; diese Prüfung muss ausschließlich der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.
Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für die in Satz 1 genannten Bauvorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Bitte schauen Sie bei dem jeweiligen Sachbearbeiter.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NRW 2018 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Im Freistellungsverfahren erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften; diese Prüfung muss ausschließlich der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.
Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für die in Satz 1 genannten Bauvorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Bitte schauen Sie bei dem jeweiligen Sachbearbeiter.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
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Gebührenkatalog
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Stefan
Bette
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- stefan.bette@schmallenberg.de
Lisa-Kristin
Braun
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- lisa-kristin.braun@schmallenberg.de
Peter
Conrad
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- peter.conrad@schmallenberg.de
Genehmigungsfreistellung bei Bauvorhaben
Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NRW 2018 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Im Freistellungsverfahren erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften; diese Prüfung muss ausschließlich der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.
Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für die in Satz 1 genannten Bauvorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Bitte schauen Sie bei dem jeweiligen Sachbearbeiter.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog
Kontakt
Herr Bette ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Grafschaft (außer Gleidorf):
Grafschaft
Latrop
Schanze
Störmecke
Gemarkung Schmallenberg:
Schmallenberg
Waidmannsruh
Zusätzlich:
Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 212
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Frau Braun ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Oberkirchen:
Almert
Hoher Knochen
Holthausen
Huxel
Inderlenne
Lengenbeck
Lüttmecke
Mittelsorpe
Nesselbach
Niedersorpe
Nordenau
Oberkirchen
Obersorpe
Ohlenbach
Rehsiepen
Rellmecke
Vorwald
Waldemei
Westfeld
Winkhausen
Gemarkung Brabecke:
Brabecke
Westernbödefeld
Gemarkung Bödefeld Freiheit:
Bödefeld
Hiege
Lanfert
Walbecke
Gemarkung Fredeburg:
Bad Fredeburg
Gemarkung Gellinghausen:
Gellinghausen
Osterwald
Rimberg
Sonderhof
Zusätzlich:
Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 209
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:
Gemarkung Bracht:
Bracht
Felbecke
Selkentrop
Werntrop
Hebbecke
Rotbusch
Gemarkung Berghausen:
Arpe
Berghausen
Heiminghausen
Herschede
Keppel
Kückelheim
Landenbeckerbruch
Mailar
Menkhausen
Niederberndorf
Oberberndorf
Silberg
Gemarkung Dorlar:
Altenilpe
Berghof
Dorlar
Grimminghausen
Kirchilpe
Nierentrop
Sellinghausen
Twismecke
Gemarkung Fleckenberg:
Fleckenberg
Jagdhaus
Wulwesort
Gemarkung Grafschaft:
Gleidorf
Gemarkung Lenne:
Lenne
Hundesossen
Gemarkung Rarbach:
Dornheim
Föckinghausen
Hanxleden
Kirchrarbach
Mönekind
Niederhenneborn
Oberhenneborn
Oberrarbach
Sellmecke
Sögtrop
Gemarkung Werpe:
Harbecke
Werpe
Gemarkung Wormbach:
Altenhof
Bettenkamp
Ebbinghof
Obringhausen
Wormbach
Zusätzlich:
Bauvoranfragen im zuständigen Bereich
Raum: 210
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |