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Genehmigungsfreistellung bei Bauvorhaben

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NRW 2018 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes keiner Baugenehmigung, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Im Freistellungsverfahren erfolgt keine Prüfung über die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften; diese Prüfung muss ausschließlich der Entwurfsverfasser und/oder die Bauherrin bzw. der Bauherr durchführen.

Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für die in Satz 1 genannten Bauvorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter im Bauordnungsamt richtet sich nach Ortsteilen. Bitte schauen Sie bei dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

Bauportal NRW

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

     

      Baugesetzbuch (BauGB)

       

        Baunutzungsverordnung (BauNVO)

         

          Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

           

            Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

             

              Gebührenkatalog

              Freistellungsverfahren bei Bauvorhaben

              Kontakt

              Herr Bette ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

              Gemarkung Grafschaft (außer Gleidorf):
              Grafschaft
              Latrop
              Schanze
              Störmecke

              Gemarkung Schmallenberg:
              Schmallenberg
              Waidmannsruh

              Zusätzlich:
              Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

              Rathaus Schmallenberg
              Raum: 212
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

              Frau Braun ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

              Gemarkung Oberkirchen:
              Almert
              Hoher Knochen
              Holthausen
              Huxel
              Inderlenne
              Lengenbeck
              Lüttmecke
              Mittelsorpe
              Nesselbach
              Niedersorpe
              Nordenau
              Oberkirchen
              Obersorpe
              Ohlenbach
              Rehsiepen
              Rellmecke
              Vorwald
              Waldemei
              Westfeld
              Winkhausen

              Gemarkung Brabecke:
              Brabecke
              Westernbödefeld

              Gemarkung Bödefeld Freiheit:
              Bödefeld
              Hiege
              Lanfert
              Walbecke

              Gemarkung Fredeburg:
              Bad Fredeburg

              Gemarkung Gellinghausen:
              Gellinghausen
              Osterwald
              Rimberg
              Sonderhof

              Zusätzlich:
              Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

              Rathaus Schmallenberg
              Raum: 209
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

              Herr Conrad ist zuständig für die folgenden Ortsteile der Stadt Schmallenberg:

              Gemarkung Bracht:
              Bracht
              Felbecke
              Selkentrop
              Werntrop
              Hebbecke
              Rotbusch

              Gemarkung Berghausen:
              Arpe
              Berghausen
              Heiminghausen
              Herschede
              Keppel
              Kückelheim
              Landenbeckerbruch
              Mailar
              Menkhausen
              Niederberndorf
              Oberberndorf
              Silberg

              Gemarkung Dorlar:
              Altenilpe
              Berghof
              Dorlar
              Grimminghausen
              Kirchilpe
              Nierentrop
              Sellinghausen
              Twismecke

              Gemarkung Fleckenberg:
              Fleckenberg
              Jagdhaus
              Wulwesort

              Gemarkung Grafschaft:
              Gleidorf

              Gemarkung Lenne:
              Lenne
              Hundesossen

              Gemarkung Rarbach:
              Dornheim
              Föckinghausen
              Hanxleden
              Kirchrarbach
              Mönekind
              Niederhenneborn
              Oberhenneborn
              Oberrarbach
              Sellmecke
              Sögtrop

              Gemarkung Werpe:
              Harbecke
              Werpe

              Gemarkung Wormbach:
              Altenhof
              Bettenkamp
              Ebbinghof
              Obringhausen
              Wormbach

              Zusätzlich:
              Bauvoranfragen im zuständigen Bereich

              Rathaus Schmallenberg
              Raum: 210
              Unterm Werth 1
              57392 Schmallenberg
              Öffnungszeiten
              Tag
              Dienstag:13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
              Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr