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Gewerbezentralregister

Der Gewerbezentralregisterauszug:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie bei der Stadt Schmallenberg stellen, wenn Sie in Schmallenberg mit einer Wohnung gemeldet sind oder Ihren Firmensitz in Schmallenberg haben.

Online-Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
Seit dem 1. September 2014 können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de).

Voraussetzung für diese Online-Nutzung sind u.a. der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Nähere Auskünfte zur Beantragung und welche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden können, erläutert der nachstehende Flyer des Bundesamtes für Justiz.

Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, die entsprechenden Anträge persönlich bei der Stadtverwaltung Schmallenberg – Einwohnermeldeabteilung – zu stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerbuero@schmallenberg.de.

Die Gebühr beträgt je Auskunft 13,00 €.

Wichtig: Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften
- Auskunft über Privatpersonen
- Auskunft über Gewerbebetriebe

Was benötigen Sie?
Privatperson: Ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Mitbürgern einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument
Gewerbebetrieb: Rechtsform, Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register, Registergericht

Gewerbezentralregister

Kontakt

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