Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung, mit der Sie bestätigen, der Vater eines Kindes zu sein. Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind.
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt erfolgen. Das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind entsteht jedoch erst, wenn die Mutter zustimmt. Erfolgt die Anerkennung vor der Geburt, wird sie erst mit der Geburt des Kindes wirksam.
Durch die anerkannte Vaterschaft entstehen für den Vater sowohl Rechte als auch Pflichten gegenüber dem Kind.
Sowohl die Anerkennung selbst als auch die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden.
Wichtig: Eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt führt nicht automatisch zu gemeinsamem Sorgerecht.
Wenn Sie zusätzlich eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben möchten, können Sie dies gemeinsam beim Jugendamt oder bei einem Notar tun.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- Personalausweis/Pass
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige des Krankenhauses (nach der Geburt)
- Gebührenfrei
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung, mit der Sie bestätigen, der Vater eines Kindes zu sein. Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind.
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt erfolgen. Das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind entsteht jedoch erst, wenn die Mutter zustimmt. Erfolgt die Anerkennung vor der Geburt, wird sie erst mit der Geburt des Kindes wirksam.
Durch die anerkannte Vaterschaft entstehen für den Vater sowohl Rechte als auch Pflichten gegenüber dem Kind.
Sowohl die Anerkennung selbst als auch die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden.
Wichtig: Eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt führt nicht automatisch zu gemeinsamem Sorgerecht.
Wenn Sie zusätzlich eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben möchten, können Sie dies gemeinsam beim Jugendamt oder bei einem Notar tun.
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- Gebührenfrei
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Anne
Baumeister
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- anne.baumeister@schmallenberg.de
Nele
Seeliger
Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- nele.seeliger@schmallenberg.de
Sophia
Schmidt
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- sophia.schmidt@schmallenberg.de
Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung, mit der Sie bestätigen, der Vater eines Kindes zu sein. Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind.
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt erfolgen. Das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind entsteht jedoch erst, wenn die Mutter zustimmt. Erfolgt die Anerkennung vor der Geburt, wird sie erst mit der Geburt des Kindes wirksam.
Durch die anerkannte Vaterschaft entstehen für den Vater sowohl Rechte als auch Pflichten gegenüber dem Kind.
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Kontakt
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
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Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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Raum: 22
Unterm Werth 1
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