Das Ehefähigkeitszeugnis wird deutschen Staatsangehörigen für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schmallenberg haben, stellt das Standesamt Schmallenberg das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Ob Sie ein solches Dokument für Ihre Eheschließung benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt Ihres geplanten Heiratsortes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird nur ausgestellt, wenn nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, wird ein gemeinsames Zeugnis für beide Personen ausgestellt.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
Wenn beide Verlobte...
..die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren wurden, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren,mit Hauptwohnsitz in Schmallenberg gemeldet sind
benötigen Sie jeweils:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes Ihres Geburtsortes.
Hinweis:
Wenn Sie im Stadtgebiet Schmallenberg geboren wurden, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
Achtung:
Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden oder mehrsprachige Urkunden sind hierfür nicht ausreichend.
__________
Wenn Sie bereits verheiratet waren und in Deutschland geschieden wurden, zusätzlich:
- einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Scheidungsvermerk (erhältlich beim Standesamt Ihres damaligen Eheschließungsortes)
Hinweis: Wenn die Eheschließung in Schmallenberg erfolgt ist, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
__________
Wenn Sie verwitwet sind, zusätzlich:
- Sterbeurkunde Ihrer verstorbenen Ehepartnerin bzw. Ihres verstorbenen Ehepartners
__________
In allen anderen Fällen:
Wenn einer der Verlobten beispielsweise:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- im Ausland geboren wurde,
- im Ausland verheiratet oder geschieden wurde,
- im Ausland lebt
- oder besondere persönliche Umstände vorliegen,
nehmen Sie bitte vorab per E-Mail Kontakt mit dem Standesamt Schmallenberg auf.
Sie erhalten anschließend eine Information über die im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen.
- 40,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird deutschen Staatsangehörigen für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schmallenberg haben, stellt das Standesamt Schmallenberg das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Ob Sie ein solches Dokument für Ihre Eheschließung benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt Ihres geplanten Heiratsortes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird nur ausgestellt, wenn nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, wird ein gemeinsames Zeugnis für beide Personen ausgestellt.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
Wenn beide Verlobte...
..die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren wurden, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren,mit Hauptwohnsitz in Schmallenberg gemeldet sind
benötigen Sie jeweils:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes Ihres Geburtsortes.
Hinweis:
Wenn Sie im Stadtgebiet Schmallenberg geboren wurden, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
Achtung:
Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden oder mehrsprachige Urkunden sind hierfür nicht ausreichend.
__________
Wenn Sie bereits verheiratet waren und in Deutschland geschieden wurden, zusätzlich:
- einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Scheidungsvermerk (erhältlich beim Standesamt Ihres damaligen Eheschließungsortes)
Hinweis: Wenn die Eheschließung in Schmallenberg erfolgt ist, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
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Wenn Sie verwitwet sind, zusätzlich:
- Sterbeurkunde Ihrer verstorbenen Ehepartnerin bzw. Ihres verstorbenen Ehepartners
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In allen anderen Fällen:
Wenn einer der Verlobten beispielsweise:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- im Ausland geboren wurde,
- im Ausland verheiratet oder geschieden wurde,
- im Ausland lebt
- oder besondere persönliche Umstände vorliegen,
nehmen Sie bitte vorab per E-Mail Kontakt mit dem Standesamt Schmallenberg auf.
Sie erhalten anschließend eine Information über die im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen.
- 40,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird deutschen Staatsangehörigen für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schmallenberg haben, stellt das Standesamt Schmallenberg das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Ob Sie ein solches Dokument für Ihre Eheschließung benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt Ihres geplanten Heiratsortes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird nur ausgestellt, wenn nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, wird ein gemeinsames Zeugnis für beide Personen ausgestellt.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
Wenn beide Verlobte...
..die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren wurden, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren,mit Hauptwohnsitz in Schmallenberg gemeldet sind
benötigen Sie jeweils:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes Ihres Geburtsortes.
Hinweis:
Wenn Sie im Stadtgebiet Schmallenberg geboren wurden, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
Achtung:
Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden oder mehrsprachige Urkunden sind hierfür nicht ausreichend.
__________
Wenn Sie bereits verheiratet waren und in Deutschland geschieden wurden, zusätzlich:
- einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Scheidungsvermerk (erhältlich beim Standesamt Ihres damaligen Eheschließungsortes)
Hinweis: Wenn die Eheschließung in Schmallenberg erfolgt ist, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
__________
Wenn Sie verwitwet sind, zusätzlich:
- Sterbeurkunde Ihrer verstorbenen Ehepartnerin bzw. Ihres verstorbenen Ehepartners
__________
In allen anderen Fällen:
Wenn einer der Verlobten beispielsweise:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- im Ausland geboren wurde,
- im Ausland verheiratet oder geschieden wurde,
- im Ausland lebt
- oder besondere persönliche Umstände vorliegen,
nehmen Sie bitte vorab per E-Mail Kontakt mit dem Standesamt Schmallenberg auf.
Sie erhalten anschließend eine Information über die im Einzelfall vorzulegenden Unterlagen.
- 40,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Anne
Baumeister
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- anne.baumeister@schmallenberg.de
Nele
Seeliger
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- nele.seeliger@schmallenberg.de
Sophia
Schmidt
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- sophia.schmidt@schmallenberg.de
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis wird deutschen Staatsangehörigen für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schmallenberg haben, stellt das Standesamt Schmallenberg das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Ob Sie ein solches Dokument für Ihre Eheschließung benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt Ihres geplanten Heiratsortes.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird nur ausgestellt, wenn nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, wird ein gemeinsames Zeugnis für beide Personen ausgestellt.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- 40,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Wenn beide Verlobte...
..die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren wurden, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren,mit Hauptwohnsitz in Schmallenberg gemeldet sind
benötigen Sie jeweils:
- Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Standesamtes Ihres Geburtsortes.
Hinweis:
Wenn Sie im Stadtgebiet Schmallenberg geboren wurden, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
Achtung:
Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden oder mehrsprachige Urkunden sind hierfür nicht ausreichend.
__________
Wenn Sie bereits verheiratet waren und in Deutschland geschieden wurden, zusätzlich:
- einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Scheidungsvermerk (erhältlich beim Standesamt Ihres damaligen Eheschließungsortes)
Hinweis: Wenn die Eheschließung in Schmallenberg erfolgt ist, ist diese Abschrift nicht erforderlich.
__________
Wenn Sie verwitwet sind, zusätzlich:
- Sterbeurkunde Ihrer verstorbenen Ehepartnerin bzw. Ihres verstorbenen Ehepartners
__________
In allen anderen Fällen:
Wenn einer der Verlobten beispielsweise:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- im Ausland geboren wurde,
- im Ausland verheiratet oder geschieden wurde,
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nehmen Sie bitte vorab per E-Mail Kontakt mit dem Standesamt Schmallenberg auf.
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Kontakt
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
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Raum: 22
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
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