Bescheinigung der Behörde des Heimatlandes eines ausländischen Eheschließenden, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland (außerhalb des Geltungsbereiches des Personenstandsgesetzes) heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz (Aufenthalt) hat oder hatte. Weitere Auskünfte beim Standesamt persönlich erfragen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an standesamt@schmallenberg.de.
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Internationales Privatrecht (IPR)
Beim Standesamt persönlich zu erfragen.
40,00 €
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- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Anne
Baumeister
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- anne.baumeister@schmallenberg.de
Nele
Seeliger
Bürgerbüro
Montag
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Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- nele.seeliger@schmallenberg.de
Ehefähigkeitszeugnis
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Kontakt
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
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Raum: 27
Unterm Werth 1
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