Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt Schmallenberg zuständig, sofern der Todesfall innerhalb des Stadtgebietes Schmallenberg eingetreten ist.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Erfolgt der Tod in einer privaten Wohnung, sind die nächsten Angehörigen zur Meldung verpflichtet. Tritt der Todesfall in einer Einrichtung ein, übernimmt diese die Anzeige.
In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten bzgl. der Beurkundung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- Todesbescheinigung des Arztes/ der Ärztin
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder sonstigen öffentlichen Einrichtung
- Sterbefallanzeige der Kriminalpolizei bei nicht natürlichem Tod
- Personalausweis/Pass
Bei einer ledigen Person:
- Geburtsurkunde
__________
Bei einer verheirateten Person:
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
__________
Bei einer geschiedenen Person:
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
- oder eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
__________
Bei einer verwitweten Person:
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Alle Urkunden, die nicht auf Deutsch oder in internationaler Form vorliegen, müssen von einem durch ein deutsches Oberlandesgericht ermächtigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt werden.
Bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an das Standesamt Schmallenberg.
- Sterbeurkunde: 10,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung: 5,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt Schmallenberg zuständig, sofern der Todesfall innerhalb des Stadtgebietes Schmallenberg eingetreten ist.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Erfolgt der Tod in einer privaten Wohnung, sind die nächsten Angehörigen zur Meldung verpflichtet. Tritt der Todesfall in einer Einrichtung ein, übernimmt diese die Anzeige.
In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten bzgl. der Beurkundung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- Todesbescheinigung des Arztes/ der Ärztin
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder sonstigen öffentlichen Einrichtung
- Sterbefallanzeige der Kriminalpolizei bei nicht natürlichem Tod
- Personalausweis/Pass
Bei einer ledigen Person:
- Geburtsurkunde
__________
Bei einer verheirateten Person:
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
__________
Bei einer geschiedenen Person:
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
- oder eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
__________
Bei einer verwitweten Person:
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Alle Urkunden, die nicht auf Deutsch oder in internationaler Form vorliegen, müssen von einem durch ein deutsches Oberlandesgericht ermächtigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt werden.
Bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an das Standesamt Schmallenberg.
- Sterbeurkunde: 10,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung: 5,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Anne
Baumeister
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- anne.baumeister@schmallenberg.de
Nele
Seeliger
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- nele.seeliger@schmallenberg.de
Sophia
Schmidt
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- sophia.schmidt@schmallenberg.de
Beurkundung Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt Schmallenberg zuständig, sofern der Todesfall innerhalb des Stadtgebietes Schmallenberg eingetreten ist.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Erfolgt der Tod in einer privaten Wohnung, sind die nächsten Angehörigen zur Meldung verpflichtet. Tritt der Todesfall in einer Einrichtung ein, übernimmt diese die Anzeige.
In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten bzgl. der Beurkundung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- Sterbeurkunde: 10,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung: 5,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
- Todesbescheinigung des Arztes/ der Ärztin
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder sonstigen öffentlichen Einrichtung
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Alle Urkunden, die nicht auf Deutsch oder in internationaler Form vorliegen, müssen von einem durch ein deutsches Oberlandesgericht ermächtigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt werden.
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Kontakt
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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