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Beurkundung Geburt

Wurde Ihr Kind im Stadtgebiet Schmallenberg geboren, ist das Standesamt Schmallenberg für die Beurkundung der Geburt zuständig.

Im Falle einer Hausgeburt sind Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigter Elternteil verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt zu melden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.

  • Geburtsurkunde:                                                            10,00 Euro
  • jede weitere Ausfertigung:                                           5,00 Euro

Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.

  • Personalausweis/Pass beider Elternteile
  • Schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes
  • Eheurkunde
  • Bei nicht verheirateten Eltern:
    • Geburtsurkunden
    • Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerechtserklärung
  • Von beiden Eltern unterschriebene Erklärung zur Namensführung
Geburtenanmeldung
Geburtenanzeige

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr
Rathaus Schmallenberg
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