Wurde Ihr Kind im Stadtgebiet Schmallenberg geboren, ist das Standesamt Schmallenberg für die Beurkundung der Geburt zuständig.
Im Falle einer Hausgeburt sind Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigter Elternteil verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt zu melden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- Personalausweis/Pass beider Elternteile
- Schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes
- Eheurkunde
- Bei nicht verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden
- Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerechtserklärung
- Von beiden Eltern unterschriebene Erklärung zur Namensführung
- Geburtsurkunde: 10,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung: 5,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Wurde Ihr Kind im Stadtgebiet Schmallenberg geboren, ist das Standesamt Schmallenberg für die Beurkundung der Geburt zuständig.
Im Falle einer Hausgeburt sind Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigter Elternteil verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt zu melden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- Personalausweis/Pass beider Elternteile
- Schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes
- Eheurkunde
- Bei nicht verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden
- Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerechtserklärung
- Von beiden Eltern unterschriebene Erklärung zur Namensführung
- Geburtsurkunde: 10,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung: 5,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Wurde Ihr Kind im Stadtgebiet Schmallenberg geboren, ist das Standesamt Schmallenberg für die Beurkundung der Geburt zuständig.
Im Falle einer Hausgeburt sind Sie als sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigter Elternteil verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt zu melden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.
- Personalausweis/Pass beider Elternteile
- Schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes
- Eheurkunde
- Bei nicht verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden
- Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerechtserklärung
- Von beiden Eltern unterschriebene Erklärung zur Namensführung
- Geburtsurkunde: 10,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung: 5,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Anne
Baumeister
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- anne.baumeister@schmallenberg.de
Nele
Seeliger
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- nele.seeliger@schmallenberg.de
Sophia
Schmidt
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- sophia.schmidt@schmallenberg.de
Beurkundung Geburt
Wurde Ihr Kind im Stadtgebiet Schmallenberg geboren, ist das Standesamt Schmallenberg für die Beurkundung der Geburt zuständig.
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Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Kontakt
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 22
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
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| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
