Steuerhebesätze: | |
Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Grundsteuer A | 200 v.H. |
Grundsteuer B | 400 v.H. |
Infos zur Grundsteuerreform | |
Hundesteuer: | |
1 Hund | 72,00 EUR |
2 Hunde | 90,00 EUR/Hund |
3 oder mehr Hunde | 120,00 EUR/Hund |
1 gefährlicher Hund | 600,00 EUR/Hund |
2 oder mehr gefährliche Hunde | 810,00 EUR/Hund |
Abwassergebühren: | |
a) Schmutzwassergebühr | |
Grundgebühr für Wasserzähler, Größe Qn 2,5 (Standardzähler) | 133,20 EUR/Zähler |
zuzüglich Verbrauchsgebühr Aufschlag Neuanschluss ab 01.10.2017 | 2,30 EUR/m³ 0,10 EUR/m³ |
b) Niederschlagswassergebühr (für befestigte und bebaute Fläche, Ermäßigung bei Ökopflaster um 50 %) | 0,42 EUR/m² |
Aufschlag Neuanschluss ab 01.10.2017 | 0,03 EUR/m² |
Wassergebühren: | |
Wassergeld zuzüglich 7 % MwSt. | 1,32 EUR/m³ |
Jahresgrundgebühr für normalen Wasserzähler zuzüglich 7 % MwSt. | 105,00 EUR |
Wasseranschlussbeitrag zuzüglich 7 % MwSt. | 1,50 EUR/m² |
Die Abfallentsorgungsgebühr setzt sich zusammen aus einer personenbezogenen Gebühr (Einwohnerwert) und einer gefäßbezogenen Gebühr jeweils für die Restabfall- und Bioabfallgefäße.
Grundgebühr pro Person/Einwohnerwert: 27,00 €
Die gefäßbezogene Gebühr richtet sich nach der Größe und Anzahl der Abfallbehälter. Zur Verfügung stehen folgende Gefäßgrößen:
Abfallgefäß | Gebühr |
120-l Reststoffabfallgefäß (grau) | 65,00 € |
240-l Reststoffabfallgefäß (grau) | 124,00 € |
120-l Reststoffabfallgefäß (grau) ohne Nutzung Bioabfallgefäß | 52,00 € |
240-l Reststoffabfallgefäß (grau) ohne Nutzung Bioabfallgefäß | 98,00 € |
120-l Bioabfallgefäß (braun) | kostenlos |
240-l Bioabfallgefäß (braun) | kostenlos |
240-l Papierabfallgefäß (grün) | kostenlos |
120-l Sommerbioabfallgefäß* | 38,50 € |
240-l Sommerbioabfallgefäß* | 69,00 € |
Für die Ab- oder Umbestellung eines Gefäßes wird eine Abhol- und Tauschgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Davon nicht betroffen sind Tauschvorgänge wegen Erstbezug bzw. schadhaften Behältern.
*Das Sommerbioabfallgefäß wird in den Monaten April - Oktober geleert, verbleibt aber ganzjährig auf dem Grundstück.
Die Gebühren- und Beitragssatzungen finden Sie im Bereich Ortsrecht/Satzungen.