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Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeines sein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.

Für die Ausstellung des Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeines ist die Ordnungsbehörde der Gemeinde oder Stadt, in der der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, zuständig.

Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Personen, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen.

 

Was benötigen Sie:

- ein Zeugnis über die Fischerprüfung

- bei Neuausstellung eines Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeines wird ein Lichtbild benötigt 

 

Hinweis:

Fischereiberechtigungsscheine erhalten Sie bei der Kur- und Freizeit GmbH, Poststraße 7, 57392 Schmallenberg, Tel.: 02972 / 97400

 

Durchführung der Fischerprüfung (im HSK 2 mal jährlich, nämlich im Frühjahr und Herbst):

Zur Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 13. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerbuero@schmallenberg.de.

Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.

Jugendfischereischein 8,00 €

Jahresfischereischein 16,00 €

Fünfjahresfischereischein 48,00 €

Angelschein

Kontakt

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