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Schiedspersonen

Das Schiedsverfahren kommt zum einen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen in Betracht. Zum anderen ist es bei strafrechtlichen Angelegenheiten vorgeschrieben, wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nicht durchführt, sondern auf den Privatklageweg verweist. Typische Fälle, in denen die Schiedsperson weiterhelfen kann sind z. B.: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung Verletzung des Briefgeheimnisses, usw.

Schiedspersonen in der Stadt Schmallenberg:

Schiedsmann:
Rolf Schneider
Bad Fredeburg
Von-Ascheberg-Straße 15
57392 Schmallenberg
Tel. 02974-6867
Rolf.schneider1966@gmail.com

Stellv. Schiedsmann:
Rick Schultrich
Am Schildchen 8 a
57392 Schmallenberg
Tel. 0171-7797476
rick.schultrich@freenet.de 


Weitere Informationen:
www.schiedsamt.de
www.justiz.nrw.de

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zu Stande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles bis auf 40 Euro erhöht werden.

Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NW)

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 121
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr