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Glücksspiel

Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Gesetz des Landes NRW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) in Verbindung mit
Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Lotterieausführungsgesetz - LoAG)

Glücksspielwesen
Lotterien
Ausspielungen
Tombolen

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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