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Stellvertretungserlaubnis

Erlaubnis zur Vertretung des Inhabers eines Gaststättengewerbes

Je nach Art des Betriebes zwischen 100,00 € und 250,00 €

Antrag des Inhabers eines Gaststättengewerbes auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis für einen bestimmten Stellvertreter.

Von dem bestimmten Stellvertreter werden folgende Unterlagen benötigt:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter

Gaststättengesetz (GastG)

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 28
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vorherige telefonische Terminvereinbarung.