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Spielhallen

Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Erlaubnis Spielhalle: 3.000,00 €
- Spielhallen, für die ersten vier Geräte je : 75,00 €
- Spielhallen, ab fünf Geräte: 500,00 €

Spielhallenerlaubnis:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten

Spielverordnung (SpielV)
Gewerbeordnung (GewO)

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 28
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vorherige telefonische Terminvereinbarung.