Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
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- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
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- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Kopie des Pachtvertrages oder Eigentumsnachweis
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr je nach Größe des Objektes zwischen 150,00 € und 3.000,00 €, in Fällen von besonders bedeutendem Umfang bis 5.000,00 €, festgesetzt.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes).
Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Personalausweis (evtl. Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, etc.)
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- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Bescheinigung der IHK über Lehrgang Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse o d e r Ausbildungszeugnis
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
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- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Sylvia
Langer
- sylvia.langer@schmallenberg.de
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