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Straßenausbaubeiträge

Abschaffung der Straßenbaubeiträge für Baumaßnahmen ab 01.01.2024

Nach langen Diskussionen über den Straßenbaubeitrag, einem zwischenzeitlich eingeführten Förderprogramm des Landes NRW, welches die Anlieger von dem Straßenbaubeitrag befreit, wurde nun die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab dem 01.01.2024 durch das Land NRW beschlossen.

Bedeutet für Sie als Anlieger einer Straßenbaumaßnahmen – es muss kein Eigenanteil für den Straßenausbau gezahlt werden.

Bisher wurde in den Anliegerversammlung vor einem Straßenausbau über den technischen Ausbau sowie die beitragsrechtlichen Folgen informiert. Dies wird zukünftig dahingehend geändert, dass sich die Erläuterungen und Bürgerbeteiligung allein auf den technischen Ausbau bezieht.

Baumaßnahmen 01.01.2018 – 31.12.2023

Das Land NRW hat zur Entlastung der Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen ein Förderprogramm beschlossen. Gegenstand der Förderung ist die vollständige Entlastung der Bürger von den zu zahlenden Beiträge.

Das Land fördert Straßenbaumaßnahmen, die in dem Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2023 politisch beschlossen wurden, mit 100 % der umlagefähigen Aufwendungen. Der Beitragsanteil der Anlieger reduziert sich damit auf 0,00 €.  

Somit müssen auch Anlieger älterer Baumaßnahmen, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides durch das Land NRW, keine Straßenbaubeiträge mehr zahlen.

Wirtschaftswege im Außenbereich (Wald-/Wiesenwege)

Lediglich für den Bereich der Wirtschaftswege wurde die Abschaffung der Beiträge nicht übernommen. Sollte ein Ausbau eines Wirtschaftsweges vorgesehen sein, werden die Anlieger rechtzeitig vorher über mögliche finanzielle Folgen informiert. Hierbei handelt es sich jedoch um spezifische Einzelfälle, die selten vorkommen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Finanzabteilung zur Verfügung.

 

§ 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) i.V.m. der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Schmallenberg 

Erschließungs- und Straßenbaubeiträge Erschließungsbeitrag Erschließungsbeiträge Straßenbaubeitrag

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