Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können.
Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
- im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen286 und 290.1 StVO)
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.
Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
- Handwerkerparkausweis Handwerkerparkausweis online anfordern im Bürgerservice-Portal
Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können.
Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
- im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen286 und 290.1 StVO)
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.
Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
- Handwerkerparkausweis Handwerkerparkausweis online anfordern im Bürgerservice-Portal
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- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
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Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
- phil.kappen@schmallenberg.de
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können.
Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
- im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen286 und 290.1 StVO)
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.
Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.
Staffelung | 1. Fahrzeug | 2. Fahrzeug | ab dem 3. Fahrzeug |
12 Monate | 60,00€ | 50,00€ | 40,00€ |
bis 6 Monate | 40,00€ | 35,00€ | 30,00€ |
bis 3 Monate | 30,00€ | 25,00€ | 20,00€ |
bis 2 Wochen | 20,00€ | 15,00€ | 10,00€ |
bis 3 Tage | 10,00€ | 7,50€ | 5,00€ |
bis 1 Tag | 5,00€ | 5,00€ | 0,00€ |
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Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
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