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Handwerkerparkausweis

Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können. 

Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:

  • im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen286 und 290.1 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.

Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.

Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.

Staffelung

1. Fahrzeug

2. Fahrzeug

ab dem 3. Fahrzeug

12 Monate

60,00€

50,00€

40,00€

bis 6 Monate

40,00€

35,00€

30,00€

bis 3 Monate

30,00€

25,00€

20,00€

bis 2 Wochen

20,00€

15,00€

10,00€

bis 3 Tage

10,00€

7,50€

5,00€

bis 1 Tag

5,00€

5,00€

0,00€

 

Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.

Staffelung

1. Fahrzeug

2. Fahrzeug

ab dem 3. Fahrzeug

12 Monate

60,00€

50,00€

40,00€

bis 6 Monate

40,00€

35,00€

30,00€

bis 3 Monate

30,00€

25,00€

20,00€

bis 2 Wochen

20,00€

15,00€

10,00€

bis 3 Tage

10,00€

7,50€

5,00€

bis 1 Tag

5,00€

5,00€

0,00€

Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben

Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben

Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)

Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind

Parkausweis Handwerker Parkerleichterung Handwerksbetriebe
Parkausweis für Handwerksbetriebe

Kontakt

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Raum: 120
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
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Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 13.00 Uhr