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Bürgergeld

Das Bürgergeld soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

  • Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und durch Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

jeweils zuzüglich

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung,
  • Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe (z.B. mehrtägige Klassenfahrten)
  • für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und
  • für Bezieher von Sozialgeld Kranken- und Pflegeversicherungsschutz


Einkommen

Erwerbseinkommen und sonstige Einkünfte mindern den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Hierbei werden jedoch individuelle Freibeträge (abhängig von Art und Höhe der Einkünfte) berücksichtigt.

Anträge im Bürger-Service-Portal online stellen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.

Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket)

Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie, wenn Sie auf das Anliegen "Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II)" klicken.
 

Personalausweis oder Nachweis über den Ausländerstatus
Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum
Nachweis über die aktuellen Heizkosten
Unterlagen zu aktuellen Versicherungen
Einkommensnachweise für alle Familienangehörigen
Nachweise über Vermögen

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Hartz IV
Grundsicherung für Arbeitssuchende

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
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