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Reisepass

Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Reisepass auszustellen. Ein Reisepass wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt.

Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Reisepasses zuständig.

Die Bediensteten der Einwohnermeldeabteilung geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.

Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Reisepasses anfallen, betragen 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren und 70,00 € für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24jährigen Personen sechs Jahre. Hinzu kommen jeweils (bei Bedarf) 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 4 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerbuero@schmallenberg.de.

37,50 € für Personen unter 24 Jahren
70,00 € für Personen ab 24 Jahren
Bei Bedarf zuzüglich 32,00 € für die Ausstellung im Expressverfahren (d. h. der Reisepass wird innerhalb von 4 Werktagen ab Beantragung geliefert) sowie 22,00 € für einen 48-Seiten-Pass.

- Bisheriger (vorläufiger) Reisepass (falls vorhanden)
- Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung (Personalausweis oder Pass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Bei Personen unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden

Passgesetz (PassG)

Pass

Kontakt

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