Nach dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Neben diesen allgemeinen Pflichten trifft das Gesetz Regelungen bezüglich der großen Hunde. Daher müssen große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gesondert angezeigt werden.
Die Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 €.
"Laufenlassen" von Hunden:
Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden ein. Daher appelliert das Ordnungsamt zu rücksichtsvollem Verhalten aller Hundehalter und weist auf die Leinenpflicht in der Stadt Schmallenberg hin.
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Hunde, die auf Privatgrundstücken Auslauf haben, sind so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenmächtig, d. h. gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet Schmallenberg:
Weiterhin gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Hinterlassenschaften der Hunde, denn "Hundehaufen" sind ein Ärgernis vieler Passanten.
Deshalb der wichtige Hinweis:
Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet.
Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird.
Mit dem "belloo"-Entsorgungssystem hat die Stadt Schmallenberg an mehreren Orten Automaten mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.
Aufgestellt sind die insgesamt 35 Spender an folgenden Orten:
Bad Fredeburg:
Schieferweg
Minigolfplatz
Parkanlage "In der Schmiedinghausen" im Eingangsbereich und am Ende des Parks in Nähe Tretbecken
Rudolf-Becker-Park
Schmallenberg:
Schützenplatz
Kurpark Unterstadt
Nähe Thiko`s Kinderland
Netto-Markt, Radweg
Drevestraße, Richtung Fußweg Sonnenpfad
Werper Straße, Einmündung Wirtschaftsweg \"Nothelferweg\"
Vogelstange
Nordenau:
Kurpark
Oberkirchen:
Feuerwehrgerätehaus
In der Riemeske
Westfeld:
Unterer Park, an der Winterberger Straße
Oberer Park
Parkplatz Skilanglaufzentrum
Dorlar:
Infotafel Richtung Sellinghausen
Radweg
Bödefeld:
Fußweg hinter der Schule
Am Kehlenberg
Gleidorf:
Radweg Nähe Raiffeisen
Am Haffenrath, Abzweig Bank
Fleckenberg:
Eingang "Hagen", Jagdhauser Straße
Ausgang "Hagen", Kapellenstraße
Besteckfabrik, Richtung Schmallenberg
Lenne:
Parkplatz, Mehrgenerationenspielplatz
Grafschaft:
Sonnenpfad, Nähe Minigolfplatz
Parkplatz Vogelstange Gabel-Schaffen-Straße/An der Legge
Felbecke:
Ortsmitte, Bushaltehäuschen
Berghausen:
Bushaltestelle
Selkentrop:
Ortsmitte, Bushaltestelle
Holthausen:
Parkanlage, Dorfmitte
Kirchrarbach:
Park gegenüber Schützenhalle
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Schmallenberg mit einem Verwarnungsgeld, bzw. einer Geldbuße geahndet werden.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schmallenberg unter der Telefon-Nr. (02972) 980-131 (Herr Kappen) zur Verfügung.
In unserem Bürgerservice-Portal können Sie online Ihren
- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Nach dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Neben diesen allgemeinen Pflichten trifft das Gesetz Regelungen bezüglich der großen Hunde. Daher müssen große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gesondert angezeigt werden.
Die Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 €.
"Laufenlassen" von Hunden:
Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden ein. Daher appelliert das Ordnungsamt zu rücksichtsvollem Verhalten aller Hundehalter und weist auf die Leinenpflicht in der Stadt Schmallenberg hin.
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Hunde, die auf Privatgrundstücken Auslauf haben, sind so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenmächtig, d. h. gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet Schmallenberg:
Weiterhin gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Hinterlassenschaften der Hunde, denn "Hundehaufen" sind ein Ärgernis vieler Passanten.
Deshalb der wichtige Hinweis:
Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet.
Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird.
Mit dem "belloo"-Entsorgungssystem hat die Stadt Schmallenberg an mehreren Orten Automaten mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.
Aufgestellt sind die insgesamt 35 Spender an folgenden Orten:
Bad Fredeburg:
Schieferweg
Minigolfplatz
Parkanlage "In der Schmiedinghausen" im Eingangsbereich und am Ende des Parks in Nähe Tretbecken
Rudolf-Becker-Park
Schmallenberg:
Schützenplatz
Kurpark Unterstadt
Nähe Thiko`s Kinderland
Netto-Markt, Radweg
Drevestraße, Richtung Fußweg Sonnenpfad
Werper Straße, Einmündung Wirtschaftsweg \"Nothelferweg\"
Vogelstange
Nordenau:
Kurpark
Oberkirchen:
Feuerwehrgerätehaus
In der Riemeske
Westfeld:
Unterer Park, an der Winterberger Straße
Oberer Park
Parkplatz Skilanglaufzentrum
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Infotafel Richtung Sellinghausen
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Fußweg hinter der Schule
Am Kehlenberg
Gleidorf:
Radweg Nähe Raiffeisen
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Ausgang "Hagen", Kapellenstraße
Besteckfabrik, Richtung Schmallenberg
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Parkplatz Vogelstange Gabel-Schaffen-Straße/An der Legge
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Holthausen:
Parkanlage, Dorfmitte
Kirchrarbach:
Park gegenüber Schützenhalle
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Schmallenberg mit einem Verwarnungsgeld, bzw. einer Geldbuße geahndet werden.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schmallenberg unter der Telefon-Nr. (02972) 980-131 (Herr Kappen) zur Verfügung.
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- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Nach dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Neben diesen allgemeinen Pflichten trifft das Gesetz Regelungen bezüglich der großen Hunde. Daher müssen große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gesondert angezeigt werden.
Die Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 €.
"Laufenlassen" von Hunden:
Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden ein. Daher appelliert das Ordnungsamt zu rücksichtsvollem Verhalten aller Hundehalter und weist auf die Leinenpflicht in der Stadt Schmallenberg hin.
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Hunde, die auf Privatgrundstücken Auslauf haben, sind so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenmächtig, d. h. gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet Schmallenberg:
Weiterhin gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Hinterlassenschaften der Hunde, denn "Hundehaufen" sind ein Ärgernis vieler Passanten.
Deshalb der wichtige Hinweis:
Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet.
Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird.
Mit dem "belloo"-Entsorgungssystem hat die Stadt Schmallenberg an mehreren Orten Automaten mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.
Aufgestellt sind die insgesamt 35 Spender an folgenden Orten:
Bad Fredeburg:
Schieferweg
Minigolfplatz
Parkanlage "In der Schmiedinghausen" im Eingangsbereich und am Ende des Parks in Nähe Tretbecken
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- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Janick
Welticke
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
- Janick.Welticke@schmallenberg.de
Wahlbüro
- wahlamt@schmallenberg.de
Martin
Mester
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Bernhard
Schütte
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Markus
Blöink
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- markus.bloeink@schmallenberg.de
Phil
Kappen
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Kathrin
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Spaggiari
- frederike.spaggiari@schmallenberg.de
Nicole
Noack
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- nicole.noack@schmallenberg.de
Christopher
Siepe
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Sophia
Schmidt
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Frederike
Spaggiari
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Hundehaltung
Nach dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Neben diesen allgemeinen Pflichten trifft das Gesetz Regelungen bezüglich der großen Hunde. Daher müssen große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gesondert angezeigt werden.
Die Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 €.
"Laufenlassen" von Hunden:
Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden ein. Daher appelliert das Ordnungsamt zu rücksichtsvollem Verhalten aller Hundehalter und weist auf die Leinenpflicht in der Stadt Schmallenberg hin.
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Hunde, die auf Privatgrundstücken Auslauf haben, sind so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenmächtig, d. h. gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet Schmallenberg:
Weiterhin gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Hinterlassenschaften der Hunde, denn "Hundehaufen" sind ein Ärgernis vieler Passanten.
Deshalb der wichtige Hinweis:
Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet.
Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird.
Mit dem "belloo"-Entsorgungssystem hat die Stadt Schmallenberg an mehreren Orten Automaten mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.
Aufgestellt sind die insgesamt 35 Spender an folgenden Orten:
Bad Fredeburg:
Schieferweg
Minigolfplatz
Parkanlage "In der Schmiedinghausen" im Eingangsbereich und am Ende des Parks in Nähe Tretbecken
Rudolf-Becker-Park
Schmallenberg:
Schützenplatz
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Radweg
Bödefeld:
Fußweg hinter der Schule
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Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schmallenberg unter der Telefon-Nr. (02972) 980-131 (Herr Kappen) zur Verfügung.
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