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Hundehaltung

Nach dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Neben diesen allgemeinen Pflichten trifft das Gesetz Regelungen bezüglich der großen Hunde. Daher müssen große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gesondert angezeigt werden.

Die Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 €.


"Laufenlassen" von Hunden:

Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden ein. Daher appelliert das Ordnungsamt zu rücksichtsvollem Verhalten aller Hundehalter und weist auf die Leinenpflicht in der Stadt Schmallenberg hin.

Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Hunde, die auf Privatgrundstücken Auslauf haben, sind so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenmächtig, d. h. gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.

Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet Schmallenberg:

Weiterhin gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Hinterlassenschaften der Hunde, denn "Hundehaufen" sind ein Ärgernis vieler Passanten.

Deshalb der wichtige Hinweis:

Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet.

Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird.

Mit dem "belloo"-Entsorgungssystem hat die Stadt Schmallenberg an mehreren Orten Automaten mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.

Aufgestellt sind die insgesamt 35 Spender an folgenden Orten:

Bad Fredeburg:
Schieferweg
Minigolfplatz
Parkanlage "In der Schmiedinghausen" im Eingangsbereich und am Ende des Parks in Nähe Tretbecken
Rudolf-Becker-Park

Schmallenberg:
Schützenplatz
Kurpark Unterstadt
Nähe Thiko`s Kinderland
Netto-Markt, Radweg
Drevestraße, Richtung Fußweg Sonnenpfad
Werper Straße, Einmündung Wirtschaftsweg \"Nothelferweg\"
Vogelstange

Nordenau:
Kurpark

Oberkirchen:
Feuerwehrgerätehaus
In der Riemeske

Westfeld:
Unterer Park, an der Winterberger Straße
Oberer Park
Parkplatz Skilanglaufzentrum

Dorlar:
Infotafel Richtung Sellinghausen
Radweg

Bödefeld:
Fußweg hinter der Schule
Am Kehlenberg

Gleidorf:
Radweg Nähe Raiffeisen
Am Haffenrath, Abzweig Bank

Fleckenberg:
Eingang "Hagen", Jagdhauser Straße
Ausgang "Hagen", Kapellenstraße
Besteckfabrik, Richtung Schmallenberg

Lenne:
Parkplatz, Mehrgenerationenspielplatz

Grafschaft:
Sonnenpfad, Nähe Minigolfplatz
Parkplatz Vogelstange Gabel-Schaffen-Straße/An der Legge

Felbecke:
Ortsmitte, Bushaltehäuschen

Berghausen:
Bushaltestelle

Selkentrop:
Ortsmitte, Bushaltestelle

Holthausen:
Parkanlage, Dorfmitte

Kirchrarbach:
Park gegenüber Schützenhalle


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Schmallenberg mit einem Verwarnungsgeld, bzw. einer Geldbuße geahndet werden.  

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schmallenberg unter der Telefon-Nr. (02972) 980-131 (Herr Kappen) zur Verfügung.

In unserem Bürgerservice-Portal können Sie online Ihren 

Hund anmelden bzw. abmelden

 

- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Kampfhunde
Landeshundegesetz

Kontakt

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Raum: 22
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr