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Meldeauskunft

Einfache Meldeauskunft

Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als in § 44 Abs. 1 BMG bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad und
3. Anschrift sowie
4. sofern diese Person verstorben ist, diese Tatsache

einzelner bestimmter Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.


Erweiterte Meldeauskunft

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über
1. frühere Vor- und Familiennamen,
2. Tag und Ort der Geburt,
3. gesetzlicher Vertreter,
4. Staatsangehörigkeiten,
5. frühere Anschriften,
6. Tag des Ein- und Auszugs,
7. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
8. Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners,
9. Sterbetag und -ort.
Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerbuero@schmallenberg.de.

Einfache Meldeauskunft: 11,00 €
Erweiterte Meldeauskunft: 15,00 €

Schriftliche Anfrage; Übersendung eines Verrechnungsschecks oder Vorab-Überweisung der Summe auf das Konto der Stadt Schmallenberg bei der Sparkasse Mitten im Sauerland, IBAN DE21 4605 2855 0000 0000 42, BIC WELDAD1SMB.

§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

Kontakt

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