Zum Hauptinhalt springen

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung begründet ein Vater-Kind-Verhältnis für und gegen alle. Der Vater des Kindes kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen. Näheres beim zuständigen Standesamt persönlich zu erfragen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an standesamt@schmallenberg.de

Personalausweis / Reisepass
Weitere Unterlagen beim Standesamt erfragen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Internationales Privatrecht (IPR)

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr
Rathaus Schmallenberg
Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr