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Bestimmung Ehename

Wenn Sie bei der Eheschließung noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, besteht die Möglichkeit, diesen nachträglich durch eine Erklärung beim Standesamt zu bestimmen.

Als Ehename kann einer der folgenden Namen gewählt werden:

  • den Geburtsnamen eines der Ehegatten
  • der aktuell geführte Familienname eines Ehepartners
  • einen Doppelnamen, der aus den oben genannten Namen beider Ehegatten gebildet wird
    (In der Regel wird der Doppelname mit einem Bindestrich verbunden. Auf Wunsch kann er jedoch auch ohne Bindestrich geführt werden. Bestehen die Namen aus mehreren Bestandteilen, darf für den Doppelnamen jeweils nur ein Bestandteil ausgewählt werden.)

Die Erklärung über die Wahl des Ehenamens muss gemeinsam von beiden Ehegatten abgegeben werden.

Für die Wirksamkeit der Erklärung ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Daher ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt zwingend notwendig.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: standesamt@schmallenberg.de.

Erklärung zur Namensführung: 21,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung:   9,00 Euro
Ggf. Ausstellung einer neuen Eheurkunde:10,00 Euro

Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.

  • Personalausweis/Pass
  • Eheurkunde

Kontakt

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