Feststellung von Schäden an landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen unter Beteiligung des amtlichen Schätzers.
Bundesjagdgesetz (BJG)
Landesjagdgesetz (LJG)
Die Vergütung der Wildschadenschätzer beträgt für die 1. Stunde 80,00 Euro. Ab der 2. Stunde beträgt der Stundensatz 40,00 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten wie z. B. Fahrtkosten, Portokosten usw. (Die Kosten werden in der Regel je zur Hälfte auf die beiden Parteien aufgeteilt.)
Feststellung von Schäden an landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen unter Beteiligung des amtlichen Schätzers.
Bundesjagdgesetz (BJG)
Landesjagdgesetz (LJG)
Die Vergütung der Wildschadenschätzer beträgt für die 1. Stunde 80,00 Euro. Ab der 2. Stunde beträgt der Stundensatz 40,00 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten wie z. B. Fahrtkosten, Portokosten usw. (Die Kosten werden in der Regel je zur Hälfte auf die beiden Parteien aufgeteilt.)
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Wildschäden
Feststellung von Schäden an landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen unter Beteiligung des amtlichen Schätzers.
Die Vergütung der Wildschadenschätzer beträgt für die 1. Stunde 80,00 Euro. Ab der 2. Stunde beträgt der Stundensatz 40,00 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten wie z. B. Fahrtkosten, Portokosten usw. (Die Kosten werden in der Regel je zur Hälfte auf die beiden Parteien aufgeteilt.)
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