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Ummeldung

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Schmallenberg umgezogen sind, Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug bei der Stadt Schmallenberg umzumelden.

Für die Ummeldung ist zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.

Eine Ummeldung kann erst nach dem tatsächlichen Einzug in die Wohnung erfolgen.

Bei Ehepaaren kann eine volljährige Person aus dem gemeinsamen Haushalt die Ummeldung für die gesamte Familie vornehmen. Besteht keine Ehe, ist eine schriftliche Vollmacht der anderen Person erforderlich. Außerdem müssen in diesem Fall die Ausweisdokumente aller beteiligten Personen (Personalausweis und/oder Reisepass) vorgelegt werden.

Sind Sie Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, können Sie Ihren Einzug selbst bestätigen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.

  • Gebührenfrei
  • Personalausweis/Pass
  • Wohnungsgeberbestätigung
Meldeangelegenheiten
Umzug

Kontakt

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