Erlaubnis zur Vertretung des Inhabers eines Gaststättengewerbes
Gaststättengesetz (GastG)
Antrag des Inhabers eines Gaststättengewerbes auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis für einen bestimmten Stellvertreter.
Von dem bestimmten Stellvertreter werden folgende Unterlagen benötigt:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
Je nach Art des Betriebes zwischen 100,00 € und 250,00 €
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Kathrin
Sasse
Vormittags
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- kathrin.sasse@schmallenberg.de
Stellvertretungserlaubnis
Erlaubnis zur Vertretung des Inhabers eines Gaststättengewerbes
Je nach Art des Betriebes zwischen 100,00 € und 250,00 €
Antrag des Inhabers eines Gaststättengewerbes auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis für einen bestimmten Stellvertreter.
Von dem bestimmten Stellvertreter werden folgende Unterlagen benötigt:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
Gaststättengesetz (GastG)
Kontakt
Raum: 103
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte vorherige telefonische Terminvereinbarung.