Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Spielverordnung (SpielV)
Gewerbeordnung (GewO)
Spielhallenerlaubnis:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
Erlaubnis Spielhalle: 3.000,00 €
- Spielhallen, für die ersten vier Geräte je : 75,00 €
- Spielhallen, ab fünf Geräte: 500,00 €
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Kathrin
Sasse
Vormittags
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- kathrin.sasse@schmallenberg.de
Spielhallen
Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnis Spielhalle: 3.000,00 €
- Spielhallen, für die ersten vier Geräte je : 75,00 €
- Spielhallen, ab fünf Geräte: 500,00 €
Spielhallenerlaubnis:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
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Kontakt
Raum: 103
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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Dienstag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte vorherige telefonische Terminvereinbarung.