Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
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Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
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Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
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Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
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Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
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Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
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Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
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Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
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- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Anfragen an das Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
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Angelika
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Nele
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Sophia
Schmidt
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Wienzek
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- carolin.wienzek@schmallenberg.de
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg, ist der Reisepass im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können für Auslandsreisen einen Reisepass beantragen. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Wenn das Kind beim ledigen Elternteil gemeldet ist, stellt dieser den Antrag zusammen mit dem Kind. Das Sorgerecht muss nachgewiesen werden!
__________
Lichtbild:
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
| Vorläufiger Reisepass* | 26,00 Euro |
| Reisepass im Expressverfahren zzgl. | 32,00 Euro |
| Reisepass mit 48-Seiten zzgl. | 22,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
Hinweis: Eine sofortige Bearbeitung des vorläufigen Reisepass ist nur möglich, wenn die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht wird.
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Reisepasses: Personalausweis oder Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Reisepasses:
- falls vorhanden: Personalausweis
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen:
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder
Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
Kontakt
Raum: Erdgeschoss Altbau
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 23
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 22
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
Raum: 25
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 25
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
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