Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schmallenberg ist das Plakatieren außerhalb der Plakatanschlagtafeln verboten. Verstöße können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.
Es ist aber möglich, einen schriftlichen Antrag auf Plakatierung an Laternenmasten zu stellen. Dieser wird für 20-25 Plakatierungen genehmigt und kostet 25,00 €.
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Sylvia
Langer
- sylvia.langer@schmallenberg.de
Plakatierungen
Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schmallenberg ist das Plakatieren außerhalb der Plakatanschlagtafeln verboten. Verstöße können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.
Es ist aber möglich, einen schriftlichen Antrag auf Plakatierung an Laternenmasten zu stellen. Dieser wird für 20-25 Plakatierungen genehmigt und kostet 25,00 €.
Kontakt

Raum: 121
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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| Mittwoch: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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