Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
__________
Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
__________
Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
| Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
| Änderung der PIN im Bürgerbüro | Gebührenfrei |
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
__________
Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
| Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
| Änderung der PIN im Bürgerbüro | Gebührenfrei |
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
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Notwendige Unterlagen
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- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
| Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
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Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
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Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
| Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
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Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
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Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
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| Änderung der PIN im Bürgerbüro | Gebührenfrei |
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
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Notwendige Unterlagen
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- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
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__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
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Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
__________
Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
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Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
| Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
| Änderung der PIN im Bürgerbüro | Gebührenfrei |
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
__________
Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
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Notwendige Unterlagen
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- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
| Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
| Änderung der PIN im Bürgerbüro | Gebührenfrei |
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
__________
Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
__________
Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
__________
Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Biometrisches Lichtbild Erfassungsterminal | 6,00 Euro |
| Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | Gebührenfrei |
| Änderung der PIN im Bürgerbüro | Gebührenfrei |
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
__________
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
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- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
- Geburtsurkunde
- ggfs. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (QR-Code eines Fotodienstleisters)
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
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Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
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- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
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- Einbürgerungsurkunde
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- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
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| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Schmallenberg liegt, ist der Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg zu beantragen.
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Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
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Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
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- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro |
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
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Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
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Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
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- bei Erstausstellung eines Personalausweises: Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
- falls vorhanden: Reisepass
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Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
Hinweis: Alle ausländischen Urkunden und Übersetzungen müssen im Original eingereicht werden.
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
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Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
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Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis beantragen.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
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Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
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Dienstag
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Liley
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Nele
Seeliger
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Freitag
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- nele.seeliger@schmallenberg.de
Sophia
Schmidt
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Freitag
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- sophia.schmidt@schmallenberg.de
Carolin
Wienzek
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- carolin.wienzek@schmallenberg.de
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Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen.
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Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Kindes oder Jugendlichen sowie mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Antragsstellung:
- Verheiratete Eltern: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Nicht verheiratete Eltern, die zusammenleben: Der Antrag wird gemeinsam mit dem Kind gestellt. Ist ein Elternteil nicht anwesend, ist dessen schriftliche Zustimmung mitzubringen.
- Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht (verschiedene Meldeadressen): Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, muss den Antrag gemeinsam mit dem Kind stellen. Die Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils ist mitzubringen.
- Alleiniges Sorgerecht (auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern): Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
- Lediger, alleinstehender Elternteil: Ist das Kind bei dem ledigen Elternteil gemeldet, muss der Elternteil den Antrag mit dem Kind alleine stellen. Das Sorgerecht ist nachzuweisen!
__________
Lichtbild
Ab dem 01. Mai2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Im Bürgerbüro der Stadt Schmallenberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Nach der Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes erhalten Sie einen QR-Code, den Sie für die Ausweisbeantragung im Bürgerbüro benötigen. Über diesen QR-Code kann Ihr digitales Lichtbild sicher abgerufen werden.
Bitte beachten Sie: Für Babys und Kleinkinder ist es empfehlenswert, das Passbild von einem professionellen Fotografen erstellen zu lassen
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__________
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 Euro |
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Notwendige Unterlagen bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises
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__________
Notwendige Unterlagen bei Einbürgerungen
Um Abweichungen oder Schreibfehler bei Ihren persönlichen Daten zu vermeiden, bringen Sie bitte zur Antragstellung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Einbürgerungsurkunde
- Ausländischer Pass
- Geburtsurkunde (bzw. Auszug aus dem Geburtsregister) oder Familienstammbuch/ Heiratsurkunde – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. Je nach Fall muss auch eine Namenserklärung vorgelegt werden.
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Kontakt
Raum: Erdgeschoss Altbau
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 23
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
Raum: 27
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 22
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
Raum: 25
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Raum: 25
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend) |
| Dienstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
