Eine Melderegisterauskunft gibt Auskunft über bestimmte personenbezogene Daten, die zu einer anderen Person im Melderegister gespeichert sind. Je nach Umfang der angefragten Informationen wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.
Einfache Melderegisterauskunft:
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an den Daten glaubhaft gemacht wird.
Zusätzlich zu den Angaben der einfachen Melderegisterauskunft können in diesem Fall folgende Daten übermittelt werden:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Vor- und Familienname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort
Über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird die betroffene Person unverzüglich informiert, einschließlich der Angabe, an wen die Daten übermittelt wurden.
Eine Benachrichtigung erfolgt nur dann nicht, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse nachgewiesen hat, beispielsweise zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Hinweis:
Eine Melderegisterauskunft betrifft Daten zu einer anderen Person.Wenn Sie Informationen über Ihre eigenen Meldedaten benötigen, nutzen Sie bitte stattdessen die Meldebescheinigung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- Personalausweis/Pass
- Erklärung zum Verwendungszweck der angefragten Daten
- ggf. Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses
- Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
Eine Melderegisterauskunft gibt Auskunft über bestimmte personenbezogene Daten, die zu einer anderen Person im Melderegister gespeichert sind. Je nach Umfang der angefragten Informationen wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.
Einfache Melderegisterauskunft:
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an den Daten glaubhaft gemacht wird.
Zusätzlich zu den Angaben der einfachen Melderegisterauskunft können in diesem Fall folgende Daten übermittelt werden:
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Über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft wird die betroffene Person unverzüglich informiert, einschließlich der Angabe, an wen die Daten übermittelt wurden.
Eine Benachrichtigung erfolgt nur dann nicht, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse nachgewiesen hat, beispielsweise zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
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Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
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- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
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- buergerbuero@schmallenberg.de
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Angelika
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Kontakt
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