Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte
Spielverordnung (SpielV)
Gewerbeordnung (GewO)
- Aufstellerlaubnis:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
- Geeignetheitsbestätigung:
Formloser Antrag
Erlaubnis für das Aufstellen von Spielgeräten: 1.800,00 €
Geeignetheitsbescheinigung:
- Gaststättenbetriebe, ein Gerät: 60,00 €
- Gaststättenbetriebe, zwei/drei Geräte: 100,00 €
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Spielverordnung (SpielV)
Gewerbeordnung (GewO)
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Polizeiliches Führungszeugnis
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- Geeignetheitsbestätigung:
Formloser Antrag
Erlaubnis für das Aufstellen von Spielgeräten: 1.800,00 €
Geeignetheitsbescheinigung:
- Gaststättenbetriebe, ein Gerät: 60,00 €
- Gaststättenbetriebe, zwei/drei Geräte: 100,00 €
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Sylvia
Langer
- sylvia.langer@schmallenberg.de
Geld- und Warenspielgeräte
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- Gaststättenbetriebe, ein Gerät: 60,00 €
- Gaststättenbetriebe, zwei/drei Geräte: 100,00 €
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Raum: 121
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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Montag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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