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Führungszeugnis

Bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.

Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.

Das Führungszeugnis darf nur von Ihnen selbst oder einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden!

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, je nach Verwendungszweck:

  • Führungszeugnis für private Zwecke
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Übersendung an das Amtsgericht zur vorherigen Einsichtnahme
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Europäisches Führungszeugnis

Führungszeugnis online beantragen

Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit das Führungszeugnis direkt online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.

Führungszeugnis: 13,00 €

Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.

In Ausnahmefällen ist eine Gebührenbefreiung nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich, etwa bei besonderem Verwendungszweck (z. B. Ehrenamt) oder bei Nachweis von Mittellosigkeit.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde:
    • Behördenanschrift
    • Aktenzeichen bzw. Verwendungszweck
  • Erweitertes Führungszeugnis:
    • Schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Trägers, dass die Voraussetzungen gem. § 30a BZRG vorliegen (ausgestellt auf die antragstellende Person)

Kontakt

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