Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis).
Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Online-Beantragung von Führungszeugnissen
Führungszeugnisse können online im Internet beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz.
Voraussetzung für diese Online-Nutzung sind u.a. der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Nähere Auskünfte zur Beantragung und welche Führungszeugnisse beantragt werden können, erläutert der nachstehende Flyer des Bundesamtes für Justiz.
Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, die entsprechenden Anträge persönlich bei der Stadtverwaltung Schmallenberg – Einwohnermeldeabteilung – zu stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerbuero@schmallenberg.de.
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
(Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Personalausweis
Für erweiterte Führungszeugnisse ist ein schriftlicher Nachweis über die Voraussetzung zur Beantragung eines Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen
13,00 €
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis).
Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
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Voraussetzung für diese Online-Nutzung sind u.a. der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Nähere Auskünfte zur Beantragung und welche Führungszeugnisse beantragt werden können, erläutert der nachstehende Flyer des Bundesamtes für Justiz.
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13,00 €
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis).
Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
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Für erweiterte Führungszeugnisse ist ein schriftlicher Nachweis über die Voraussetzung zur Beantragung eines Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen
13,00 €
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis).
Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
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Angelika
Liley
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Sophia
Schmidt
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Nele
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