Bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.
Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
Das Führungszeugnis darf nur von Ihnen selbst oder einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden!
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, je nach Verwendungszweck:
- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Übersendung an das Amtsgericht zur vorherigen Einsichtnahme
- Erweitertes Führungszeugnis
- Europäisches Führungszeugnis
Führungszeugnis online beantragen
Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat die Möglichkeit das Führungszeugnis direkt online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde:
- Behördenanschrift
- Aktenzeichen bzw. Verwendungszweck
- Erweitertes Führungszeugnis:
- Schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Trägers, dass die Voraussetzungen gem. § 30a BZRG vorliegen (ausgestellt auf die antragstellende Person)
Führungszeugnis: 13,00 €
Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.
In Ausnahmefällen ist eine Gebührenbefreiung nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich, etwa bei besonderem Verwendungszweck (z. B. Ehrenamt) oder bei Nachweis von Mittellosigkeit.
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Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
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- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
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Bürgerbüro
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8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag
8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
- buergerbuero@schmallenberg.de
Anne
Baumeister
Bürgerbüro
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Angelika
Liley
- angelika.liley@schmallenberg.de
Nele
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Carolin
Wienzek
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