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Wechsel Nebenwohnung zur Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnsitze innerhalb Deutschlands haben, muss eine Wohnung als Hauptwohnung festgelegt werden.

Ändert sich Ihre Hauptwohnung, sind Sie verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Definitionen:

  • Hauptwohnung: Die Wohnung, in der Sie sich überwiegend aufhalten. Maßgeblich sind Ihre tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lassen sich diese nicht eindeutig feststellen, ist der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.
  • Nebenwohnung: Jede weitere Wohnung, die Sie in Deutschland bewohnen.

Das weitere Vorgehen entspricht dem einer regulären Anmeldung. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde der neuen Hauptwohnsitzgemeinde unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.

  • Gebührenfrei
  • Personalausweis / Pass
Hauptwohnsitz
Nebenwohnsitz
Nebenwohnsitz

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: Erdgeschoss Altbau
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 bis 15.30 Uhr (durchgehend)
Dienstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr
Rathaus Schmallenberg
Raum: 26
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
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Raum: 27
Unterm Werth 1
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Unterm Werth 1
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Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
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Raum: 25
Unterm Werth 1
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Unterm Werth 1
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