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Beglaubigungen

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden, die bei deutschen Behörden vorgelegt werden sollen.

Dokumente, die nicht von Behörden stammen oder aus dem Ausland kommen und für private Zwecke benötigt werden, müssen von einem Notar beglaubigt werden.

Bitte beachten Sie:

  • das Originaldokument
  • Kopie oder Abschrift des Originals

(Kopien können entweder selbst mitgebracht oder gegen Gebühr im Bürgerbüro angefertigt werden. Mitgebrachte Kopien dürfen nur einseitig bedruckt sein)

Fremdsprachige oder ausländische Dokumente werden im Bürgerbüro nicht amtlich beglaubigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die jeweils zuständigen Behörden oder Botschaften.

Bei ausländischen Unterlagen kann ausschließlich die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden, sofern diese von einem staatlich anerkannten Übersetzer erstellt wurde.

Dabei ist zu beachten:

  • Die Kopie der Übersetzung muss zusammen mit dem Original vorgelegt werden oder kostenpflichtig im Bürgerbüro erstellt werden.
  • Die Zusammengehörigkeit zwischen Übersetzung und zugrunde liegender Urkunde muss erkennbar sein

Wichtiger Hinweis: Eine amtliche Beglaubigung durch das Bürgerbüro ist nicht möglich, wenn gesetzlich eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dies betrifft beispielsweise:

  • Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
  • Führungszeugnisse (zuständig ist das Bundesamt für Justiz)
  • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig ist das Amtsgericht)

Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nur dann möglich, wenn das Dokument bei einer Behörde oder einer gesetzlich bestimmten Stelle eingereicht wird und die Unterschrift direkt vor Ort geleistet wird.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.

  • Pro Beglaubigung eines Schriftstücks*:                 4,70 Euro
  • Pro Beglaubigung einer Unterschrift:                     2,70 Euro
  • Pro kopierte Seite (DIN A4):                                       0,80 Euro
  • Ab der 10. Seite (DIN A4):                                           0,40 Euro
  • Pro kopierte Seite (DIN A3):                                       1,00 Euro

Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig.

Hinweis: Für Beglaubigungen von Zeugnissen des ersten Schulabschlusses (z. B. Abitur, Fachoberschulreife) beträgt die Gebühr 1,00 €.

 

  • Personalausweis/Pass
  • Originaldokument
  • Ggf. Kopien

Kontakt

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