Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens klären.
Dieser Vorbescheid gilt 3 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz (GebG NRW)
Gebührenkatalog
Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.
- Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Betriebsbeschreibung für land- u. forstwirtschaftliche Vorhaben (Anlage zum Bauantrag)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage zum Bauantrag)
- Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für Sonderbauvorhaben
- Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens klären.
Dieser Vorbescheid gilt 3 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz (GebG NRW)
Gebührenkatalog
Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.
- Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Betriebsbeschreibung für land- u. forstwirtschaftliche Vorhaben (Anlage zum Bauantrag)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage zum Bauantrag)
- Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für Sonderbauvorhaben
- Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Lisa-Kristin
Braun
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- lisa-kristin.braun@schmallenberg.de
Manuela
Großmann
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
- manuela.grossmann@schmallenberg.de
Peter
Conrad
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- peter.conrad@schmallenberg.de
Bettina
König
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- bettina.koenig@schmallenberg.de
Stefan
Bette
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- stefan.bette@schmallenberg.de
Sina
Hennecke
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- sina.hennecke@schmallenberg.de
Dominik
Höniger
Bauordnungsamt
Dienstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- dominik.hoeniger@schmallenberg.de
Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens klären.
Dieser Vorbescheid gilt 3 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.
Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührengesetz (GebG NRW)
Gebührenkatalog
Hier gelangen Sie direkt zum Formular, welches Sie im Bürger-Service-Portal online ausfüllen, dann ausdrucken und im Rathaus einreichen können.
Hier gelangen Sie direkt zum Formular, welches Sie im Bürger-Service-Portal online ausfüllen, dann ausdrucken und im Rathaus einreichen können. Ein kompletter Online-Antrag ist aufgrund der Unterschriftserfordernis gesetzlich bisher leider nicht möglich.