Haushaltsplanentwurf 2025
Dem Rat der Stadt Schmallenberg wurde in seiner Sitzung am 10.10.2024 der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit ihren Bestandteilen und Anlagen zur weiteren Beratung zugeleitet. Der Entwurf des Haushaltsplanes schließt im Ergebnis mit einer Unterdeckung in Höhe von 3,45 Mio. €. Der Haushaltsausgleich kann durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen. Investitionen sind in Höhe von 23,3 Mio. € geplant. Die einzelnen Maßnahmen können der Investitionsübersicht im Haushaltsplandokument entnommen werden.
Zum 01.01.2025 tritt eine Reform der Grundsteuer in Kraft. Mit dem Entwurf der Haushaltssatzung wird vorgeschlagen, die Steuerhebesätze ab 2025 wie folgt festzulegen:
Grundsteuer A: 130 v.H.
Grundsteuer B: 530 v.H.
Gewerbesteuer: 420 v.H.
Die Grundsteuer B würde damit weiterhin einheitlich festgesetzt. Vor der neuen Möglichkeit der Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken wird u.a. aufgrund bestehender rechtlicher Unsicherheiten abgesehen. Die Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren bleiben in 2025 unverändert und damit im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Haushaltsplan 2024
Am 30.11.2023 hat die Stadtvertretung einstimmig den Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Der Ergebnisplan 2024 weist einen Fehlbetrag von 1,98 Mio. € aus, der durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann. Das vor zwei Jahren beschlossene Steuerentlastungspaket mit der Senkung der Grund- und Gewerbesteuern läuft zum 31.12.2023 aus, ab 2024 gelten dann wieder die alten Steuersätze von 200 v.H. in der Grundsteuer A und 400 v.H. in der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer. Dieser Schritt war notwendig, um die in nahezu allen Bereichen stark steigenden Aufwendungen zumindest teilweise auffangen zu können. Im interkommunalen Vergleich liegen die Steuersätze weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Mit 23,7 Mio. € sind in 2024 wieder umfangreiche Investitionen geplant. 82 % der Investitionssumme entfallen auf bauliche Maßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau sowie der Wasserversorgung.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht kann der Haushalt aller Voraussicht nach pünktlich zum 01.01.2024 in Kraft treten.